und diese ihm angeblich die Worte ins Gesicht schleuderte: „Wenn der Kurfürst wüßte, was für ein Schelm du bist und was für Bubenstücke du mit deinem Zauberbuche zuwege bringst, dann würde es dir bald schlimm ergehen!“
Hat Frau Lippold dies wirklich gesagt? Einer der Wächter will es gehört haben. Bald kam der Ausruf dem neuen Kurfürsten zu Ohren. Lippold unschuldig des Betruges: gut — oder schade. Wenn ihn aber die eigene Frau der Zauberei bezichtigt, ist die Handhabe zu seiner Unschädlichmachung gegeben. Genügt doch der bloße Verdacht der Zauberei zur Einleitung eines peinlichen Verfahrens. Auf der Folterbank wird der Angeklagte „gestehen“.
Um das Maß des über Lippold hereingebrochenen Leides vollzumachen, erinnerten sich jetzt einige Lakeien an das schnelle Ableben Joachims II. Der Jude Lippold hatte ihm einen Becher Wein gereicht — sie glauben: mit Gift durchsetzt!! Ein anonymes Schreiben, das Johann Georg wenige Stunden nach seinem Regierungsantritt erhielt, hat den nämlichen Verdacht ausgesprochen. Auch daß sich Lippold beim Thronwechsel mit Fluchtgedanken trug — hatte er doch einen gewissen Abraham um Pferd und Schlitten gebeten —, sprach für seine Schuld am Tode des Monarchen. Obwohl die Leichenschau keine Spur einer Vergiftung ergeben hatte, war Johann Georg nunmehr überzeugt: Lippold war der Mörder seines Vaters. Die Folter wird die Untat erweisen. Sie wird vor allem den Verdacht der Zauberei bestätigen.
Wenn Lippold „in Güte“ („in guth“) ein „Geständnis“ abgelegt und gebeten hat, ihn „mit der Pein zu verschonen“, d. h. nicht zu foltern — wie aus dem noch erhaltenen Protokoll hervorgeht — so ist mit Sicherheit anzunehmen: er war sich keiner Schuld bewußt. Die Anklagen wegen Vergiftung des Landesherm und wegen Veruntreuung amtlicher Gelder waren in sich selbst zusammengebrochen. Die