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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
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und diese ihm angeblich die Worte ins Gesicht schleu­derte:Wenn der Kurfürst wüßte, was für ein Schelm du bist und was für Bubenstücke du mit deinem Zauberbuche zuwege bringst, dann würde es dir bald schlimm ergehen!

Hat Frau Lippold dies wirklich gesagt? Einer der Wächter will es gehört haben. Bald kam der Ausruf dem neuen Kurfürsten zu Ohren. Lippold unschuldig des Be­truges: gut oder schade. Wenn ihn aber die eigene Frau der Zauberei bezichtigt, ist die Handhabe zu seiner Un­schädlichmachung gegeben. Genügt doch der bloße Ver­dacht der Zauberei zur Einleitung eines peinlichen Ver­fahrens. Auf der Folterbank wird der Angeklagtege­stehen.

Um das Maß des über Lippold hereingebrochenen Leides vollzumachen, erinnerten sich jetzt einige Lakeien an das schnelle Ableben Joachims II. Der Jude Lippold hatte ihm einen Becher Wein gereicht sie glauben: mit Gift durch­setzt!! Ein anonymes Schreiben, das Johann Georg wenige Stunden nach seinem Regierungsantritt erhielt, hat den näm­lichen Verdacht ausgesprochen. Auch daß sich Lippold beim Thronwechsel mit Fluchtgedanken trug hatte er doch einen gewissen Abraham um Pferd und Schlitten gebeten, sprach für seine Schuld am Tode des Monarchen. Obwohl die Leichenschau keine Spur einer Vergiftung ergeben hatte, war Johann Georg nunmehr überzeugt: Lippold war der Mörder seines Vaters. Die Folter wird die Untat erweisen. Sie wird vor allem den Verdacht der Zauberei bestätigen.

Wenn Lippoldin Güte (in guth) einGeständnis ab­gelegt und gebeten hat, ihnmit der Pein zu verschonen, d. h. nicht zu foltern wie aus dem noch erhaltenen Pro­tokoll hervorgeht so ist mit Sicherheit anzunehmen: er war sich keiner Schuld bewußt. Die Anklagen wegen Ver­giftung des Landesherm und wegen Veruntreuung amtlicher Gelder waren in sich selbst zusammengebrochen. Die