des strengen Winters wurden wenigstens die Frauen und Kinder entlassen und fortan in ihren Häusern bewacht. Inzwischen war den Frankfurter Juden anbefohlen worden, binnen 3n 1/2 Monaten die Mark zu verlassen. Es wurde ihne verboten, Pfänder zu verkaufen oder ins Ausland zu überführen. Ihren Schuldnern wurde die Zurückgewinnung ihrer Pfänder leicht gemacht; im Unvermögensfalle erhielten sie diese kostenlos zurück.
In Berlin ging nach Lippolds Hinrichtung der Diebshenker durch die Straßen und klingelte den kurfürstlichen Befehl aus: Die Juden dürfen sich vom nächsten Sonntag ab nicht mehr im Lande sehen lassen, sie sollen sich allsogleich davonmachen und „packen“.
Vorher mußten sie den Gerichten die Inventarisierungsund Untersuchungskosten sowie „starke“ Abzugsgelder entrichten. Nicht einmal gegen Zahlung höherer Schutzgelder wollte man sie fürderhin im Lande dulden. Nur wenn sie das Christentum annahmen, durften sie in der Mark wohnen und weiter im Besitz ihres Vermögens verbleiben.
Es gereicht den Juden der Mark zur Ehre, daß sie es ablehnten, Sicherheit von Wohnung und Besitz um den Preis ihres heiligsten Gutes zu erkaufen. Das Unglück ihres einst so allmächtigen, wenn auch persönlich unsympathischen Glaubensgenossen und die beständige Angst vor einem ähnlichen unverdienten Schicksal hatten die märkischen Juden zu einer trutzigen Schicksalsgemeinschaft zusammengeschweißt. Unmöglich sind alle Juden einer Stadt Geldverleiher oder Fleischer gewesen. Es hat unter ihnen bestimmt auch Minderbemittelte, Arme und Verarmte gegeben. In echt jüdischer Brüderlichkeit haben die paar Wohlhabenden für die wirtschaftlich Schwachen mitgesorgt. Erst recht in den Zeiten höchster Gefahr blieben alle Juden der Mark auf Gedeih und Verderb mit ihrer ewigen Volks-