Siebentes Kapitel.
Hundert Jahre ohne Juden.
Für den Kurfürsten Johann Georg bedeutete die Vertreibung der Juden (1571) „auf ewige Zeiten“ keine Ewigkeit, denn bereits zwei Jahre später erlaubte er jüdischen Geschäftsleuten aus dem Grenzgebiet Polen zwar nicht das Wohnen, aber den Besuch der Messen und Jahrmärkte in den Marken, „weil wir befinden, daß es unseren Zöllen, auch unseren Untertanen zuträglich“.
Nur die bittere Notwendigkeit hat diesen Schritt diktiert. Denn der Kurfürst brauchte Geld; hatte ihm doch sein prachtliebender Vater eine in die Millionen gehende Schuldenlast hinterlassen! Zu deren Tilgung kam ihm selbst das Geld der nur geduldeten Juden zustatten. Sie mußten — außer den Zöllen — einen „leidlichen Jahrestribut“ entrichten. Ein Privileg, das er noch als Markgraf den jüdischen Geschäftsleuten aus Polen erteilt hatte (1570), erneuerte er nach dessen Ablauf auf weitere fünf Jahre. Von da ab lief es automatisch weiter, nicht nur solange Johann Georg regierte, sondern auch unter seinen Nachfolgern Joachim Friedrich,JohannSigismund und G e o r g W i 1 - helm. Jährlich 1000 Taler hatten die Juden sechs Wochen vor Ostern beim Kurfürstlichen Hofrentamt zu entrichten.
Ein neues Privileg, das Johann Georg (1593) den Juden aus Polen zum Zweck des Handeltreibens in der Neumark
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