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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
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im Kreise Sternberg und in Schlesien erteilte, kam sie auf jährlich 100 Taler, 4 Zentner Federn und eine Sondersteuer von 50 Talern zu stehen. Georg Wilhelm verlangte (1635) statt der Federnein gutes Pferd, oder statt dessen noch weitere 50 Taler.

Kraft dieserTribute erwarben die Geschäftsleute nur das Recht,mit denen churfürstlichen Untertanen Hand­lung zu treiben.Silberne oder goldene Geschirre, Klein­odien, Granalien und Kleider durften sie nichtan sich ziehen, selbstverständlich auch nicht Geld auf Zinsen oder gegen Pfänder ausleihen.

Die Einengung ihrer Geschäftszweige wurde dadurch ausgeglichen, daß sie nunmehr auch Pferde in den Kreis ihrer Handelsobjekte einbeziehen durften. Trotz dieser Pri­vilegien blieb das Ausweisungsdekret von 1571 in Kraft. Kein Jude durfte sich in der Mark Brandenburg niederlassen oder sich länger hier aufhalten, als es seine Geschäfte erforderten. Nirgends fand er eingesessene Glaubensgenossen, mit denen er sich zum Gebete oder zur Mahlzeit hätte vereinigen können. Die Synagogen waren in Speicher oder Spritzen­häuser umgewandelt. Über die Friedhöfe zog der Pflug seine Furchen. Die Grabdenkmäler fanden beim Festungsbau Verwendung (vgl. S. 59).

Wenn aber jüdische Händler sich in einer Ortschaft trafen, wer konnte ihnen da das gemeinsame Gebet ver­wehren? Waren sie über den Sabbat zusammen, so hielten sie ihren Gottesdienst im Freien. Der Magistrat der Stadt Landsberg a. W. beschwerte sich dieserhalb im Dezember 1649 beim Kurfürsten Friedrich Wilhelm; die Geistlichen rügten diesJudentzen in ihren Predigten, denn die Juden lästerten wie sie behaupteten den Stifter der christ­lichen Kirche. Diese Verdächtigung, die auch schon früher

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