scharfen Verweis“ wegen eigenmächtiger Ausstellung eines Passes für die in Frankfurt Handel treibenden Juden erteilte. Dagegen ließ er eine Beschwerde des Magistrats der Stadt Landsberg a .d. W. über das Herumstreichen jüdischer Geschäftsleute, derer „sich die schwedischen Offiziere in Kriegszeiten sehr wohl zu des Landes Schaden zu bedienen gewußt hätten“, in Rücksicht auf die Zeitumstände unbeachtet.
Inzwischen hatten sich die Juden in Polen des besonderen Schutzes der Könige erfreut. Der Verdienst, den sie aus ihrem Handel in den Marken heimbrachten, kam Polen zustatten. Demgemäß verwendete sich der König beim Kurfürsten Friedrich Wilhelm jedesmal, wenn die den Juden seines Machtbereichs erteilten Privilegien abliefen. Daraufhin willigte der Kurfürst in deren Erneuerung. Noch mehr: in den Verträgen, welche beide Länder miteinander abschlossen, wurde die Handelsfreiheit der Juden aus Polen ausdrücklich festgelegt.
Was half ihnen das verbriefte Recht, wenn sie infolge der trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Mark bald nicht das Notwendigste zum eigenen Lebensunterhalt, geschweige denn die hohen Abgaben zu erschwingen vermochten! Um nicht Hungers zu sterben, arbeiteten die polnischen Juden der Grenzmark auf den Feldern der Schlach- zizen, und siehe da: es ging! Freilich war keiner von ihnen gesonnen, zeitlebens Knecht auf fremder Scholle zu bleiben, denn an den Erwerb von Grundbesitz war — selbst bei allergrößtem Fleiß und ebensolcher Sparsamkeit — nicht zu denken.
Überdies war das ihnen verbriefte Geleit nicht zuverlässig. Bei ihrer Reise zur Frankfurter Messe wurden sie von den in Lebus einquartierten „Reutern“ überfallen, ihres Geldes und ihrer Waren beraubt, „auch noch dazu am