Leibe beschädigt“. Ihrer persönlichen Sicherheit wegen erbaten sie vom Kurfürsten für die Zukunft eine Bedeckungsmannschaft.
Auf die Bitte jüdischer Messebesucher, die „geschlagen, geschmäht und gestoßen“ wurden, erteilte der Große Kurfürst dem Frankfurter Rat und der neumärkischen Regierung den Befehl, ihnen „wider Unrecht, Gewalt und Frevel Schutz zu leisten“.
Mit dem Friedensschluß von 1648 war dem brandenbur- gischen Kurfürsten ein ansehnlicher Länderzuwachs zugefallen: die Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden sowie vier Städte am rechten Oderufer vor Stettin. Da in mehreren dieser Gebiete, zumal in Halberstadt, bereits Juden wohnten, unterzog der Große Kurfürst seine Judenpolitik einer Nachprüfung. Er brauchte dabei nicht umzu- lernen. Überzeugt, „daß der gewisseste Reichtum und die Aufnahme eines Landes aus dem Commercium komme“, schlug er eine Bresche in die Mauer, die den Zugang für die zur Einwanderung in seine Lande bereiten Juden versperrte. Seine Vorgänger haben die Ausweisung unter dem Druck der übermächtigen Stände verfügt — er, der neue Herr, ist entschlossen, den Ständen seinen landesherrlichen Willen aufzuzwingen. Ebenso wenig wird er sich von der Kirche die Richtschnur für seine politischen Maßnahmen vorschreiben lassen. Die in den Ständen zusammengefaßten Junker, Bürgermeister, Ratmannen und Pröpste werden sich der Wiederaufnahme von Juden widersetzen — er wird den Versuch wagen, trotz der „ewigen Zeiten“.
So erteilte er denn am 1. Mai 1650 den Halberstädter Juden — 10 Familien — die ersten Schutzbriefe; 1661 waren 15, im Jahre 1665 bereits 41 Familien im Besitz und Genuß des Wohnrechts. Als die Stadt vier Jahre später 55 jüdische Familien (284 Seelen) beherbergte, die in 25 Häusern