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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
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Handel in der Mark und im Herzogtum Krossen, gegen ein Schutzgeld von acht Talern pro Familie und Jahr, gestattete.

Auf Veranlassung von Israel Aaron, der den Wett­bewerb fürchtete, mußten die einwandernden Juden einen Vermögensnachweis erbringen. Jeder der Schutzbriefe ent­hielt außerdem das Gebot, Aaron geschäftlich nicht in die Quere zu kommen. Zwei Juden, die der Kanzler Otto von Schwerin empfahl, lehnte er anfangs ab, obwohl sie sich zur Innehaltung der Klausel verpflichteten.

Wie die Halberstädter Flüchtlinge, durften auch die Ju­den in der Markoffene Krame und Buden haben, Tücher oder dergleichen Waren in Stücken oder ellenweise ver­kaufen, groß und klein Gewicht halten, mit alten Kleidern handeln, in ihren Häusern schlachten und das geschlachtete Fleisch, dessen sie nach ihren Gesetzen nicht bedürftig wären, verkaufen. Es wurde ihnen gestattet, einen Schul­meister und einen Schächter zu halten. Dagegen blieb ihnen vorläufig der Bau eines Tempels verwehrt. In zivil- rechtlichen Angelegenheiten war für sie der Bürgermeister zuständig. In strafrechtlichen behielt sich der Kurfürst die Entscheidung selber vor. In Kriegszeiten durften die Juden gleich den Nichtjuden in den Festungen des Landes Schutz suchen. Streng wurde ihnen verboten,gute Münzsorten außer Landes zu bringen und schlechte, untaugliche, d. h. außer Kurs gesetzte, dagegen in die Mark einzuführen; Bruchgold und Bruchsilber in Münzen und Gegenständen waren an die kurfürstliche Münzenach Billigkeit zu ver­kaufen. Den Magistraten wurde es zur Pflicht gemacht, den neu aufgenommenen Juden nicht bloß den Aufenthalt zu verstatten, sondernsie als andere kurfürstliche Untertanen zu behandeln.

Was einst Lippold verhinderte, wurde jetzt Ereignis: ver­mutlich auf Aarons EmpfehlungIsrael Aaron Ansu-

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