chung dem nach getan“ — bestätigte der märkische Kurfürst die Wahl eines Rabbiners für die Marken. Der bisher nur für die Neumark bestellte Rabbi Cain durfte seinen Amtsbereich auch auf die anderen Landesteile ausdehnen.
Daß vermögende Juden nicht gerade in hellen Scharen, aber doch in verhältnismäßig großer Zahl in Brandenburg einwanderten, ist leicht erklärlich. Die Städte aber erhoben alsbald Beschwerde: die Juden sind — so heißt es da — dem Kurfürsten gegenüber an keinen Eid gebunden, ebensowenig an Innungsartikel und Verfassungen. „Demohnerachtet handeln sie, ohne allen Unterschied, mit Wolle, Tuch, Seide, Leinwand, Schuhen, Kleidern und allerhand Sachen, verkaufen das Fleisch unbelästigt und ungeschätzt [d. h. unversteuert], lauffen in den Dörfern und in den Städten herum hausieren, drängen den Leuten ihre Waren auf. Die Gewandschneider und Tuchmacher werden in ihren uralten Privilegien von ihnen äußerst beeinträchtigt. Sie schädigen den Handel eher, als daß sie ihn fördern.“ Das geringe Schutzgeld, das sie zahlen, stehe in keinem Verhältnis zu den Lasten, welche die übrigen Untertanen willig tragen. Ohne den Schatten eines Beweises aus der Vergangenheit behaupten die Beschwerdeführer schließlich, die Juden würden — sollten einmal Feinde ins Land dringen — Verrat begehen. Daher bitten die Stände und die Landschaften dringend, die Juden wieder aus dem Lande zu schaffen.
Stände und Magistrate arbeiteten nach altbewährtem Rezept. Prompt hatten die Vorgänger des Kurfürsten Beschwerden dieser Art mit mehr oder minder scharfen Maßnahmen gegen die Juden beantwortet. Beim Großen Kurfürsten aber verfingen diese dem bloßen Konkurrenzneid entsprungenen, veralteten Argumente nicht.
Angesichts des entehrenden Verdachts des Landesverrats im Kriegsfälle erinnerte sich Friedrich Wilhelm der