Treue, mit welcher die Juden in Wien und Prag am Kaiserhause hingen, und ihrer tatkräftigen Anteilnahme an der Verteidigung Prags; hatte doch damals die Kaiserliche Heeresleitung den Befehl gegeben, den Juden in Feindesland keine schwereren Lasten aufzuerlegen als der übrigen Bevölkerung.
Auf die Beschwerdeschrift ging der Kurfürst nicht weiter ein. Er antwortete nur: „Wir haben die Juden bereits unter Unserer Höchsteigenen Unterschrift und mit Unserm Kurfürstlichen Siegel vergleitet und vermögen die betr. Urkunde nicht aufzuheben. Wir hoffen, daß die Juden dem Lande nicht so schädlich sein werden, als Ihr solches geschildert habt, sondern daß sie ihm vielmehr Nutzen verschaffen können.“
Unter den Geheimen Räten in der Umgebung des Großen Kurfürsten setzte sich — außer dem Kanzler Otto von Schwerin — besonders der Wirtschaftsminister Raban von Canstein lebhaft für die Juden ein. Er hatte das Edikt von 1671 sowie den Text der Schutzbriefe ausgearbeitet. Er führte die Verhandlungen zwischen den Stadtmagistraten und den Einwanderern und beschränkte allzu hohe städtische Besteuerung auf ein tragbares Maß. Jetzt war seine Vermittlung doppelt nötig, denn auch die Kaufleute, Bäcker, Schuh- und Tuchmacher der Städte Berlin, Frankfurt und Rathenow beschwerten sich über das zunehmende Hausierertum, „welches den Handel dieser Gewerke sehr geschmälert hatte und dem Bürger, der demohnerachtet lästige Abgaben entrichtete, als höchst drückend erschien“. Forderung: die Juden sind auszuweisen. Eine gewisse Handhabe zu ihrer Erfüllung gab die Flucht der neumärkischen Juden beim Herannahen der Schweden (1675), besonders aus Frankfurt, „mit ihrem Vermögen und besten Sachen“. Nach dem Siege des Kurfürsten bei Fehrbellin kehrten sie