in ihre Wohnsitze zurück. Ein paar den Juden feindlich gesinnte kurfürstliche Räte legten daraufhin dem Kurfürsten nahe, den Juden das Geleite „aufzukündigen und zu kassieren“. Friedrich Wilhelm belegte die zurückgekehrten Emigranten mit einer Strafe von 4000 Talern, ging aber auf die Beschwerdepunkte der Städte und Geheimen Räte nicht weiter ein.
Um diese Zeit wandten sich die Juden dem Handel mit Tabak zu. e Hartwig Danie l erhielt 1676 das Privileg, di Alt-, Mittel- und Uckermark sowie die Prignitz und den Kreis Ruppin mit diesem Kraut zu versorgen, dessen Umsatz man damals auf 100000 Taler schätzte. Dagegen untersagte die Regierung den Juden den Aufkauf von Fellen bei Strafe der Wegnahme. Später wurde dies Verbot insofern gemildert, als man ihnen das Handeln mit Rauchwaren erlaubte, dagegen ihren Export verbot.
Die „Österreicher“ wählten nicht nur Berlin, sondern vereinzelt auch Potsdam, Brandenburg a. H. und kleinere Ortschaften zum Wohnort. Die mißtrauische Bevölkerung gönnte ihnen keinen Lebensraum. Wo sie sich blicken ließen, warf man sie — wie in Brandenburg a. H. — mit Steinen, beschimpfte sie und schlug ihnen nachts die Fenster und Türen ein. Häufig kam es trotz des kurfürstlichen Schutzbriefes auf Jahrmärkten zu Ausschreitungen. Ja, die Kaufleute von Berlin, Brandenburg, Frankfurt und Rathenow richteten fast gleichlautende Eingaben an den Kurfürsten (1674), er möge die Juden „wegschaffen“ und nicht dulden, daß diese Stadt und Bürgerschaft von so „nichtswürdigen“ Leuten vollends ruiniert werde. Der Kurfürst ließ die Bittschrift unbeantwortet.
In Frankfurt a. O. kommt es nach der Judeneinwanderung aus Wien wieder zur Gründung einer Gemeinde. Sie kauft von einem gewissen Mannisch ein altes Brau-