haus, „um unsere Zusammenkunft und Gottesdienst darinnen zu halten.“
Im Jahre 1683 weist der Rat den mit einem kurfürstlichen Schutzbrief ausgestatteten Rabbiner Bendix Levi aus, obwohl er „still und eingezogen“ seines Amtes waltete. Da legt der Hof- und Universitätsbuchdrucker Beckmann beim Staatsrat Sturm in Berlin für Levi Fürsprache ein: „Er ist ein guter Mensch, der keinem was zu nahe legt und hat mir in den Druckerei-Sachen gute Dienste getan. Er treibt keine Handlung, sondern lebt vor sich und wird bei den auswärtigen Juden vor einen gar gelehrten Mann gehalten.“ Da Levi sich weiter für die hebräische Druckerei interessieren will, so bittet Beckmann die Regierung, ihm das Wohnrecht in Frankfurt auch weiter zu gewähren. Antwort: auf zwei Jahre.
Fleißigen, ehrenhaften Juden gewährt der Große Kurfürst seinen Schutz.
Er befiehlt dem Frankfurter Magistrat, den jüdischen Familien „allen beförderlichen Willen zu erzeigen,“ (auf eine Beschwerde der Tuchmacher:) die Juden in Landsberg und Frankfurt nicht „im Gewandschneiden zu behindern“, sowie sämtliche vergleiteten österreichischen Juden der Kurmark auf der Messe bei ihren Privilegien zu schützen.
Er erläßt Verfügung: „Die jüdischen Buchdrückergesellen, welche Drucker Beckmann gebrauchet, sollen denen Buchdrückergesellen gleich gehalten werden und unter der Universitäts-Jurisdiktion stehen.“ Auch die an der Universität lernenden polnischen Juden Moschides und To- bias Machowitz sollen „aller Freyheiten gleich denen anderen Studenten genießen.“
Es scheint, als haben sich die neuzugewanderten Juden mit den Österreichern nicht sonderlich vertragen; denn wir hören, daß z. B. in Frankfurt „viel streitige Sachen von
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