Ceremonien und dergleichen Dingen vorkämen, welche von geringer Wichtigkeit und offteres nicht meritierten, den ordentlichen Stadtmagistrat deshalb zu überlauffen, zumahlen da zu Zeiten mehr Unkosten erforderlich würden als die gantze Sache nicht importierte.“
Die Schlichtung von Streitigkeiten der Juden untereinander nahm der Berliner Rabbiner Simon Berendt vor; er kam dreimal jährlich, und zwar zur Messezeit, nach Frankfurt. Berendt sah sich genötigt, den Großen Kurfürsten zu bitten, daß er „an den Kommandanten daselbst gnädigst anbefehligt, die ungehorsamen Delinquenten durch dessen hülffreiche handtbietung zu Gehorsam zu bringen.“ Von den Strafgeldern flössen zwei Drittel in die kurfürstliche Kasse; ein Drittel erhielten die jüdischen Armen. Erhob ein Jude gegen das Urteil des Rabbiners Einspruch, so wurde die Streitsache an das „hochpreyßliche Cammergericht“ verwiesen.
Einer der Österreicher, David Michael, war 1690 in Potsdam bereits Hausbesitzer. Da ihm sein Sohn durch den Tod entrissen wurde, erhielt Michael vom Kurfürsten Friedrich III. für seinen in Wriezen lebenden Schwiegersohn Jakob Moyses einen Schutzbrief, der diesen berechtigte, sich mit seiner Familie in Potsdam anzusiedeln. Der alte Michael aber zog nach Berlin. Da er sich hier nicht ernähren konnte, kehrte er 1695 wieder nach Potsdam zurück — gegen den Willen des Schwiegersohnes, der beim Kurfürsten Beschwerde erhob: auf dem Lande dürfen Juden keinen Handel treiben, und in der Stadt können zwei Juden nicht existieren. Kurfürstliche Entscheidung: Jakob Moyses ist „rite“ vergleitet und in Potsdam weiter zu dulden.
Gern bedient sich der Kurfürst jüdischer Klugheit und Geschicklichkeit für seinen eigenen Bedarf. So läßt er sich durch den sächsischen Hofjuden Moyses Bona-
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