ventura, Judenrichter in Prag, zwei türkische Hengste besorgen. Der brandenburger Landesuntertan Salomon Fränkel darf sich — auf Verwendung des brandenbur- gischen Gesandten — auch nach der Vertreibung in Wien aufhalten, „damit er Uns auf die von der Cron Spanien noch restierenden Subsidiengelder eine ansehnliche Summe geldes allda negotieren könne“. Joseph Abraham, Petschierstecher (Graveur), fertigte für ihn Siegel an: das große kurfürstliche Staatssiegel und ein kleines „mit dem Orden vom güldenen Hosenbande“. Nach Abrahams Tode wurde sein Sohn „Hoff-Petschierstecher“, „mit allen davon dependierenden immuniteten, freyheiten, rechten und gerechtigkeiten“. Auch Josephs Bruder Michael war Petschierstecher. Er hatte nur „ein Schild auszuhangen verlanget“ und bezog deshalb kein festes Gehalt. Friedrich Wilhelms Nachfolger bestätigte ihm, er habe „verschiedene Sachen für Seine Churfürstliche Gnaden zu dero gnedig- stem Vergnügen verfertiget“.
Die Verwendung jüdischer Geschicklichkeit beim Kunstgewerbe stellt einen beachtlichen Fortschritt gegenüber den früheren Jahrhunderten dar, in denen sie die Gesetzgebung fast nur auf den entwürdigenden Schacher verwies. Es befand sich nämlich unter den jüdischen Einwohnern Berlins im ausgehenden siebzehnten Jahrhundert auch ein Seidensticker (Berendt) — also ein weiterer Vertreter des Kunstgewerbes —, ein Roßhändler, ein Kantor, ein „Schul- klopper“ und ein „Ceremonienmeister“, nicht am kurfürstlichen Hofe, sondern bei der Gemeinde als Schammes. Er war „mit im Privilegio begriffen, weil Er zu den Ceremo- nien gehört und keiner es sonst versteht.“ Als „Judenschlächter“ erhielt Salomon Moses Aaron aus Glo- gau das Asylrecht in Berlin; er durfte wöchentlich 2 Rinder und 2 Kälber schlachten.
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