Das alte Lied: schon beschweren sich die christlichen Fleischer über zwei jüdische Kollegen, die über den Hausbedarf hinaus schlachten; und da in Kölln ein Jude mehr Zinsen nimmt, als das Gesetz es erlaubt, will die Stadt ein- schreiten. Der Kurfürst bestreitet ihr aber das Recht, sich gerichtliche Befugnisse anzumaßen, „da die Cognition über die Juden Uns allein zukommt.“ Vielfach verweist er sie dann an das Kammergericht.
Der Hausvogt (Polizeipräsident) von Berlin, Wendelin Lonicer, ist m it Ausweisungsverfügungen schnell bei der Hand, „damit Eure Churfürstliche Durchlaucht von denen Juden meinetwegen nicht angelauffen, noch mir falsche Auflagen von den Juden auffgebürdet werden, ich auch nicht angesehen werde, als hätte ich von denen Juden sonderlichen Ruff!“ Der Landesherr antwortet: „Wan die Juden einer den andern unter sich selbst belangen, oder von denen Christen belanget werden solten, alsdan dieselben von sich ab [von der Hausvogtei] und an das Kammergericht mit ihren Klagen zu verweisen.“
Die in die Marken eingewanderten Juden machen der Hausvogtei und dem Kammergericht viel zu schaffen. Nicht die privilegierten Schutzjuden, sondern die „unver- gleiteten“, die sich in das Land eingeschlichen haben. Den Beschwerden nach, welche die Kaufmannschaft, die Zünfte und Innungen gegen sie erhoben, waren jene Nutznießer kurfürstlicher Toleranz üble Burschen. Manch einer tätigte recht bedenkliche, die Bevölkerung schädigende Geschäfte. Dadurch brachten sie die ehrlichen Juden in Verruf, die bereits auf den Adelssitzen in der Mark aus- und eingingen und sich das Vertrauen ihrer junkerlichen Geschäftsfreunde erwarben. Der „israelitische Hausfreund“, wie Johann Hinrich Voß in seiner „Luise“ den Dorfgeher nennt, kommt auf.