barste Symbol der staatlichen Allmacht, ihrer Forderungen, ihres Willens, ihrer Rechtsordnung, ihrer Polizei-, ihrer Straf- und Finanzgewalt“ (S. Stern). Die Juden unterstanden seiner Aufsicht und seiner Gerichtsbarkeit. Er „beschatzte“ sie und zog ihre Abgaben ein. Säumige Steuerzahler bestrafte er. Wegen Überlastung mit Arbeiten ließ er sich 1681 von der Jurisdiktion über die Juden entheben, die der Kurfürst nunmehr in die Hände des Kammergerichts legte. Wegen der Steuerrückstände ließ die neumärkische Regierung im Jahre 1675 kurzerhand die gesamte Judenschaft der Neumark in Küstrin gefangen setzen. In Berlin hielt der Stadtkommandant, Oberst von Wrangel, einmal die Juden vier Wochen lang in der Stadt eingeschlossen. Diese eigenmächtige Freiheitsberaubung lag gar nicht in den Wünschen des Landesherm.
Er faßte eben Überspitzung des Aufsichts- und Strafrechts seitens der Stände und der Regierungsbeamten als einen Eingriff in „Unsere hohe landesfürstliche Autorität“ auf. Mit der Zeit betraute er bei jeder Regierung der einzelnen Marken einen Kommissar mit der Aufsicht über die Juden und ihre Angelegenheiten. Damit war dem Durch- einanderregieren ein Riegel vorgeschoben.
Noch mehr: der Kurfürst erließ an das Kammergericht, den Hausvogt und den Berliner Magistrat eine Kabinettsorder, „die Judenschafft in Berlin in ihren Freyheiten und Privilegien nicht zu turbieren, noch zu kränken, sondern sie vielmehr dabey gebührend zu schützen“.
Im vorletzten Jahre seiner Regierung (1685) lief ihm allerdings die Galle über, als man ihm eine Übervorteilung christlicher Untertanen durch ein paar Juden berichtete. Da ordnete er an: jeder Jude hat tausend Taler Kaution zu stehen, als Entschädigung, wenn sich abermals ein Jude einer solchen Übervorteilung schuldig mache! Da seine
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