seinen die Juden betreffenden Verfügungen, der Handel gereiche „zu des Landes Bestem und Aufnehmen“; er beabsichtige, „die gemeine Kaufmannschaft, Handlung und Hantierung in Unseren Landen Unseren Untertanen zu Gedeihen, Aufnehmen und Frommen zu befördern“. Ebenso, kurz und bündig, daß „die Juden mit ihren Handlungen Uns und dem Lande nicht schädlich, sondern vielmehr nutzbar erscheinen“. (An die Räte 8./18. Dezbr. 1672.)
Die Toleranz des Großen Kurfürsten färbte auch auf die Bevölkerung der Residenzstadt ab, soweit sie sich nicht von der jüdischen Konkurrenz beeinträchtigt fühlte. Darum fand hier die Fabel vom Ritualmord keinen Glauben mehr. Als im Winter 1682 eine Frauensperson das Gerücht aussprengte, die Juden hätten ihr Kind kaufen wollen, forderte der Kurfürst über den dieserhalb entstandenen Auflauf Tatbericht ein. Der Magistrat ermittelte: die Frau hieß Marie Schulze und stammte aus Deutsch-Wusterhausen. Sie hat bei Benjamin Fränkel an die Haustür geklopft und das Kind, das sie auf dem Arm trug, zum Kauf angeboten; so hat ihm [dem Fränkel] sein Personal gesagt, denn er selber war gar nicht zu Hause. Marie Schulz bestritt dies; „ein Mann“ habe sie auf der Straße angesprochen und sie aufgefordert: „Gehe Sie doch gradeüber in das Haus, dort wird man Ihr das Kind abkaufen“. Als sie hinging, kam Fränkel heraus und fragte: „Wieviel will Sie für das Kind haben?“ „Darauf hat er mich mit seinen Leuten geschlagen und gestoßen. Ich habe niemals die Absicht gehabt, mein Kind zu verkaufen. Siebenviertel Jahre hab’ ich’s ernährt und werd’ mir schon weiter durchhelfen.“ Die weitere Untersuchung ergab „mehr als deutlich, daß das Weib im Kopfe verrückt war“. Der Kurfürst, der von Anfang an nicht an das Ammenmärchen geglaubt hatte, ordnete die sofortige Unterbringung des Kindes im Waisenhause an. Ordensrat König