Er übertrug deshalb die Feststellung ihrer Zahl und die Prüfung ihrer Aufenthaltsberechtigung einer dreigliedrigen Kommission. Diese Maßnahme war nötig, denn in absehbarer Zeit lief die einst vom Großen Kurfürsten verbriefte Schutzfrist ab. Demnach mußte sich jeder vergütete Jude in den Marken unter Vorlegung seines Schutzbriefes „gestehen“. Der landesherrliche Schutz wurde unter den bisherigen Bedingungen (acht Taler pro Familie in den größeren, drei Taler in den kleinen Städten) auch für die Folgezeit zugesagt. Im Jahre darauf verlangte der Kurfürst von der Gesamtjudenschaft eine einmalige Steuer von 20000 Talern, eine in Anbetracht der geringen Anzahl der unter seinem Szepter wohnenden Juden gewaltige Summe; lebten doch (1700) in Berlin nur 70 vergleitete, 47 unver- gleitete, in Frankfurt 31 bzw. 43 Familien, in den anderen Städten nur ein Jude, höchstens zwei oder drei; alle ver- gleitet. Da die Judenschaft die geforderte Abgabe nicht aufbringen konnte, ermäßigte sie der Monarch auf 16000 Taler, von denen auf die Berliner Gemeinde 5000 entfielen.
Schärfer wurde die Steuerschraube angezogen, als rücksichtslose Streber in der Umgebung des Kurfürsten in ihre eigene Tasche hineinwirtschafteten und „den kaum reorganisierten Staat fast an den Abgrund brachten“. Um mit einer feststehenden Jahreseinnahme rechnen zu können, bürdete Friedrich III. der Berliner Judenheit, statt der bisherigen Einzelsteuer, eine Gesamtsumme von jährlich 3000 Talern in Gold auf.
Überhaupt schienen Fürst und Finanzdepartement ihre gesamten Energien für die Erfindung und Einführung neuer Abgaben einzusetzen. Jeder noch so sinnlose „ohnmaßgeb- liche“ Vorschlag wurde geprüft. Als die Staatskasse besonderer Auffüllung benötigte, weil die Königskrönung und die Rüstungen zum Spanischen Erbfolgekriege Unsummen ver-