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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
119
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Jahre gewählt. Die landesherrliche Bestätigung unterlag einer Steuer von einem Goldgulden. Ohne Hinterlegung der nämlichen Staatssteuer durfte der Rabbiner kein Braut­paar trauen. Den Vorstehern wurde auch das Recht ein­geräumt, Streitigkeiten der Juden untereinander,so sie sich nicht über 56 Taler beliefen, entweder in Güte zu schlichten oder mit Geldbußen zu bestrafen; der Hausvogt war angewiesen, ihnen zu deren Beitreibung behilflich zu sein. Wenn sie ihr Gutachten über ein Gesuch um einen Schutzbrief erstatteten, brauchten sie einen Beweis für die Richtigkeit ihrer Angaben nicht zu erbringen; ebensowenig durfte sie jemand wegen des erstatteten Berichts zur Ver­antwortung ziehen.Die, so wider die Ältesten Aufwieg­lung anstifteten, sollte der Fiskus in Anspruch nehmen und deshalb gebührend bestrafen.

Außer allen anderen Abgaben sollten die Gemeinden die Kosten für Anwerbung, Equipierung und Verpflegung eines Infanterieregiments von 1200 Köpfen aufbringen. Das war unmöglich. Nun wurde statt dessen dem Einzelnen die Ent­richtung des zehnten Pfennigs von jedem Hundert des Ver­mögens auferlegt. Die Juden aber boten eine einmalige Steuer von 20 000 Talern, an der sich Berlin mit 5000 Talern beteiligen mußte. Eine Herabminderung konnte die Ge­meinde auch nach einem Aufschub nicht erreichen,maßen die Sache bereits einige Jahre angestanden habe.

Glücklicherweise begannen die früheren Klagen wegen Übervorteilung der nichtjüdischen Bevölkerung zu verstum­men. Dagegen fühlten sich die alteingesessenen Hand­werker und Gewerbetreibenden noch immer durch die Überflutung der Städte und Dörfer mit jüdischen Hau­sierern beeinträchtigt: schickte doch mancher Schutzjude sechs und mehrKnechte im Lande hausieren! Daraufhin erließ der Kurfürst unterm 17. August 1692 ein Ediktwider