das höchst schädliche Hausieren der Juden“, laut welchem er ihnen dies Gewerbe „bey Verlust ihrer Pferde, Wagen und Waren“ untersagte. Die Behörden durften ihnen keine Gewerbescheine mehr ausstellen und ihre Pässe nicht als Gewerbescheine ansehen.
Trotz dieser wirtschaftlichen Einschnürung übte die Mark auch auf ausländische Juden eine gewisse Anziehungskraft aus.
Sei es, daß die Regierung sich der vom Großen Kurfürsten gewünschten Gewerbe- und Handelsfreiheit erinnerte, sei es, daß sie die Nichtbefolgung ihres Schließungsbefehls mit Stillschweigen überging, genug: sie erlaubte den Juden bald wieder den Handel in offenen Läden. Nunmehr belebten sich die Hauptstraßen Berlins mit Läden aller Handelszweige. Goldene und silberne Tressen, Gallons, Spitzen, Damast, Stoffe, Tücher, „ganz neue Kleider und Mäntel“ lösten jetzt den Trödelkram ab. In den Buden wurden die Waren „ordentlich“ auf Regale „gesetzt“; draußen zeigten „gemalte Aussätze“, „was für Waren darin zu finden“.-
Als sich in Brandenburg a. H. ein gewisser Marcus Guthmann um das Niederlassungsrecht bewarb, stellte ein frommer Ratsherr die Bedingung, der Bittsteller „habe alle Woche in eine lutherische Predigt zu gehen“. Guthmann bot „einen Becher von einer Mark Silber à 16 Taler“. Erfolglos. Mehr Glück hatte ein Glaubensgenosse aus Frankenland, David Samuel. Ihm gestattete der Kurfürst, zunächst über Winter, den Aufenthalt in Brandenburg (1696). Samuel handelte mit Fellen, Haaren, „so er durch ein paar Knaben auf dem Lande sammeln lasset“, und mit „dergleichen geringer Schacherey“. Er war fleißig. Im Jahre 1698 erhielt er einen Schutzbrief. Zwei Jahre später besaß er bereits ein Haus, von dem er ein Zimmer zu Gottesdienstzwecken herrichtete. Als Vorsteher der kleinen Ge-