meinde hielt er auf straffe Zucht. Über Leute, die zuziehen wollten, holte er erst Erkundigungen ein. Wer dem Sabbatgottesdienste fernblieb, mußte einen Spezies-Dukaten Strafe zahlen, von dem der König zwei Drittel, die Armenkasse ein Drittel erhielt. Ebenso verbot Samuel bei Strafe das Schächten durch einen ortsfremden Schochet, um dem Gemeindeschächter nicht die armseligen Sporteln zu entziehen.
Zwecks Vereinheitlichung des „Judenwesens“ in der Mark wählten im Juli 1720 fünfzehn vornehme Schutzjuden auf der Frankfurter Messe ein fünfgliedriges Ältestenkollegium, darunter Markus Magnus und David Samuel aus Brandenburg. Der König bestätigte die Wahl. Samuel wurde ein reicher Mann: statt (wie 1700) mit „Fellen und Haaren“, handelte er nach zwanzig Jahren mit „allerhand Ellen-Wahre, Silber und Goldt“. Er war der Älteste der Judenschaften zu Brandenburg, Beelitz, Potsdam, Brietzen, Spandau, Rathenow, Nauen, Ziesar, Pritzerbe und Friesack.
Im Kampfe der Regierung gegen den Hausierhandel fand die Regierung Unterstützung bei den berufsmäßigen Kaufleuten unter den Juden, die ihren Unterhalt „teils aus barem Vermögen hernahmen, teils durch erlaubte und zugestandene Mittel zu erwerben suchten“. Sie sahen nicht, daß die Regierung das gewiß dornenvolle Hausieren nur deshalb unterband, weil ihr die Steuerbeträge entgingen, denn die Hausierer zahlten kein Schutzgeld. Die Wohlhabenden befürchteten vielmehr, der Kurfürst werde auch sie, den „rechtschaffenen Teil der Juden“, in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit durch eine ähnliche Verfügung einengen. Demgemäß baten die „Österreicher“ den Kurfürsten, er möge sie jedesmal vorher benachrichtigen, wenn ein zuwandern- der Jude in Berlin um Schutz nachsuchte; sie werden sich dann über seine Aufnahme äußern. Wenn nämlich viele