Juden eindringen, „welche zum allgemeinen Besten nichts beizutragen vermögend wären, auch im üblen Gerücht stünden“, so würde der ganzen Judenschaft Nachteil und Schaden erwachsen. Der Kurfürst war anscheinend nicht gesonnen, das Berliner Vorstandskollegium unter seine „Geheimen Räte“ aufzunehmen, denn er — antwortete nicht.
Die unvergleiteten Juden fanden Mittel und Wege zu illegaler Einwanderung in Berlin: sie gaben sich als Schulmeister aus. Nun hielten einzelne Familien eigene Betstuben, für die sie eines Kantors benötigten. Demgemäß gab der Landesherr unterm 5. Januar 1694 bekannt, er dulde in seiner Residenz künftighin nur zwei solcher Synagogen.
Der Große Kurfürst hatte die Abhaltung von Gottesdiensten in Privathäusern abgabenfrei gestattet — sein Nachfolger erhob von den beiden Familien Veit und Riess für die Erlaubnis, eine Synagoge zu halten, jährlich hundert Taler. Die „Schulbedienten“ (Rabbiner, Kantor, „Schul- klopper“ und Musikanten) bekamen den Schutzbrief gebührenfrei, unter der Bedingung, daß sie nebenher keinerlei Handel trieben.
Inzwischen war der kurfürstliche Hofjuwelier Jost Liebmann zu Wohlstand und Ansehen gelangt. Als religiöser Mann, der auch die jüdische Wissenschaft mit freigebiger Hand unterstützte, stellte er sein Vermögen in den Dienst Gottes, kaufte ein kleines Haus und richtete es zur Synagoge her. Auch einen Rabbiner stellte er an: seinen Neffen und Schwiegersohn Aron Benjamin Wolf.
Während Liebmann — nach seinem Tode dessen Frau, die „Liebmannin“ — sich in der Gunst des Königs sonnen durfte, war Markus Magnus der Hoflieferant des Kronprinzen, des späteren Königs Friedrich Wilhelm I., des Soldatenkönigs. Magnus besuchte die Lieb- mannsche Synagoge. Da der Berliner Judenschaft damals