Leute zur Einwilligung in den Bau eines für alle Berliner Juden zugänglichen, großen Tempels zu bewegen.
Unbeirrt durch die Streitigkeiten erwarb der Gemeindevorstand ein unweit der Marienkirche belegenes Grundstück. Die Gemeinde mußte aber von dem Hauskauf zurücktreten, weil die Erben des Verkäufers gegen sie klagbar wurden, namentlich weil die Prediger an der Marienkirche die Übernahme eines zu ihrem Sprengel gehörenden Christenhauses durch Juden, obendrein zu Zwecken des jüdischen Gottesdienstes („welcher nie ohne viel Geschrei und Lärmen abzugehen pflegt“), untersagten. Nun kauften die Ältesten ein „schlechtes“ Haus für 1500 und ein Stück des zu ihm gehörenden Gartens für 3000 Taler und nahmen ein Kapital von 4000 Talern zu sechs Prozent Zinsen auf.
Kaum hatte die Kommission eine gewisse Beruhigung und Zustimmung zu dem endlich beschlossenen Tempelbau erzielt, da schlossen sich 36 Juden heimlich zusammen und richteten an den (damals in Amsterdam weilenden) König eine Beschwerdeschrift: die Errichtung einer Synagoge ist zu kostspielig und außerdem unnötig — wir wollen uns mit der „Liebmannin-Schule“ behelfen — einige Älteste unterfangen sich, jüdischem Brauch zuwider, ohne Zuziehung der in solchen Fällen zu wählenden acht Vorsteher, willkürlich den Berliner Juden eine Schuldenlast von mehr als 10000 Talern aufzubürden. Hiervon können wir „bei denen der Pest wegen so betrüblichen und wehrlosen Zeiten nicht einmal die Zinsen aufbringen“.
Der König an die Kommission: „Der Supplikanten Beschwerden scheinen nicht unbegründet zu sein: diejenigen Juden, welche bisher in die Liebmannsche Synagoge gegangen sind, sollen diese auch fernerhin besuchen; niemand darf sie zum Besuch des neuen Tempels zwingen.“
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