weisen, so wollest Du auch ferner Deine Gnade über uns ergehen lassen, und ihr und ihrer Ratgeber Herz regieren, daß sie mit uns künftig in Güte und Gnaden verfahren zu ewigen Zeiten.
Hiermit wollen wir unser Gebet zu dem allmächtigen Gott beschließen, daß aller Segen, so in der heiligen Thora stehet, solle auf ihren Häuptern ruhen, und ihre Stammwurzel soll ewig währen. Das sey Dein gnädiger Wille! Darauf sagen wir alle: Amen.“
Das Gebet wurde in einem „kupfernen Kästgen verwahret“ und in den Grundstein eingefügt.
Da sich die Störenfriede in der Gemeinde nicht beruhigen und namentlich Frau Liebmann auf ihrem verbrieften Rechte besteht, wird der Synagogenbau ernstlich in Frage gestellt, zunächst bis zur Regelung der Kostenfrage unterbrochen.
Der König ist über diese Undankbarkeit gegenüber dem von ihm erteilten Privilegium des Tempelbaues sehr ergrimmt. Er hat geglaubt, „daß umb die Juden zur Beobachtung guter Ordnung zu vermögen, kein besser — wo nicht das einzige — Mittel dieses sey, daß ihnen nur eine alleinige allgemeine Schule verstattet werde“. Deshalb hat er gewünscht, daß die Privatsynagoge der Frau Liebmann der ganzen Gemeinde gewidmet werde. Die Partei Magnus ist aber hierauf „aus vorgefaßtem Widerwillen, Mißtrauen und Verbitterung“ nicht eingegangen. Demnach besteht — wie der König an die Kommission schreibt — keine Hoffnung, „unter diesen wider einander tobenden Leuthen ein gutes Vernehmen aufzurichten und sie zu einer Schule zu versammeln.“ Friedrich I. ordnet deshalb an, die Kommission solle die jüdischen Familienoberhäupter vorladen und eine Erklärung abfordem, „zu welcher Schule eigentlich sich ein jeder beständig halten wolle“. Es dürfe aber keinem Juden freigestellt werden, „die einmal erwehlte Schule leichtsinniger Weise und aus Trotz zu verlassen“. Jede der beiden Syna-