gogen, die Liebmannsche und die neue, sollten ihre eigenen Beamten und Vorsteher haben.
Der König droht: „Gleichwie hierbey Unsere Absicht auf nichts anderes gerichtet ist, als daß Friede und Ruhe geschaffen werde, und damit Unsere Diener und die zu dem Judenwesen verordneten Kommissarien hinfüro nicht nötig haben, ihre Zeit, welche sie zu Unserem Interesse nützlicher anlegen können, zur Anhörung und Schlichtung des kein Ende habenden jüdischen Haders zu verwenden, so habt Ihr [die Kommission] denen Juden solches in Unserm Nahmen nachdrücklich anzuzeigen und sie zu bedeuten, dafern sie Unsern Langmut mißbrauchen und die anzustellende Separation, zu welcher sie ungern geschritten, zu Ausübung ihres Hasses werden gebrauchen, und nun gleichsahm zwey feindselige Partheyen und Factiones formieren wollen, daß Wir solchenfalls mit aller Strenge werden verfahren lassen, und die Urheber gar zur Stadt hinausjagen“ (6. Februar 1713 ).
Wohl oder übel muß sich die Judenschaft einigen. Die Baugelder werden sichergestellt, die Bauarbeiten weitergeführt. Aus dem Streite geht die Partei Magnus als Sieger hervor. Unter Leitung ihrer bisherigen Ältesten besteht die „Liebmann-Schul“ weiter. Für den neuen Tempel verlangt der König die Namhaftmachung „tüchtiger Männer, die Wir nach Befinden zu solchem Ambte allergdst. konfirmieren wollen, außerdem je einen Kassierer, einen Kassenkontrolleur sowie drei Armenvorsteher, da „bisher von den Ältesten unrichtige Bücher gehalten, die Armen mitgenommen, die Vermögenden und Ältesten geschont worden.“
König Friedrich I. hat die Vollendung der Synagoge nicht mehr erlebt.
Seinen Nachfolger Friedrich Wilhelm I. bat die Gemeinde, die bisher bestehenden Privatsynagogen aufzu-