Einlaß verstattet“. Wegen der in jedem Orte schon genug vorhandenen Armen fiel ihre Aufnahme den Einwohnern sehr beschwerlich. Wenn ihnen nun dies Bettelvolk, „ehe es sich wieder fortmachte“, lange Zeit zur Last fiel, wurde den ortseingesessenen, unvermögenden Juden die Unterstützung verringert. Der Zustand sei unhaltbar, „zumal da die gute Ordnung unter dem Verhältnisse zwischen den Juden und Christen darunter offenbar litte, auch der Handel wegen der damals der Kontagion (Ansteckungsgefahr) halber betrübten Zeiten sehr gehemmt war und es den Juden im Land sauer wurde, die Nahrung zu erwerben.“
Deshalb wurde allen Regierungen, Gouverneuren, Kommandanten und Obrigkeiten in Städten und Dörfern, auch den Fuß- und berittenen Gendarmen, anbefohlen, nunmehr alle Betteljuden an den Grenzen zurückzuweisen, bei Auflehnung „die gesündesten und stärksten unter ihnen aufzugreifen, sie zur Festungs- oder anderer öffentlichen, zur Reinigung und Säuberung der Städte und Flecken gereichenden Arbeit bei schlechtem Bier und Brot anzuhalten“.
Gleichzeitig wurde den Gemeindevorstehern aufgegeben, streng darauf zu achten, daß der Inhaber eines Passes sich nicht aufs Betteln lege, tue er’s dennoch, ihn sofort der Behörde zu melden; diese hat den Fremden nach ausgestandener Leibeszüchtigung wegen Betruges und Meineides sofort über die Grenze zu schaffen. Besonders wird anbefohlen, um die jüdischen Feiertage herum auf die durchreisenden Juden ein wachsames Auge zu haben, „weil sich alsdann die Bettler häufig aufzumachen und an die Orte hinzueilen pflegen, wo sich vermögende Juden aufhalten“.
Wenn sich „demohnerachtet“ ein Betteljude irgendwo eingeschlichen hat, so sollte die Ortsbehörde genau untersuchen, wie er dies ermöglicht hat, und dann „nach Hofe“ darüber Bericht einreichen. Den Fährleuten und Fischern ward „eingebunden“, keinen solchen Bettler oder unbekann-