Michaelis, das die Juden von der Lästerung Christi durchaus freisprach.
Daraufhin erließ der König (d. d. 28. August 1703) eine Kabinettsorder, in der er „dis Volk, welches der Herr ehemals so hoch geliebet und vor allen anderen Völkern zu seinem Eigentum erwehlet“, gegen die Anschuldigung, mit den Gebetsworten „die Völker, welche knieen und sich bücken vor Eitelkeit und Leerheit, dessen Anbetung nichts helfen kann“, sei Jesus gemeint, in Schutz nimmt, aber anbefiehlt, daß „von nun an, bis zu ewigen Zeiten, kein Jude, Mann oder Weib, jung oder alt, weder in der Schule noch in seinem Hause“ die in Frage stehenden Gebetsworte aussprechen und dabei ausspucken und zur Seite springen dürfe. „Olenu“ müsse in Zukunft „von einem aus der Gemeine“ laut und deutlich gesprochen und von den übrigen nachgebetet werden. Um Zuwiderhandlungen zu vermeiden, werden Aufseher verordnet, die dem jüdischen Gottesdienste beiwohnen.
„Wir versehen Uns aber allergnädigst“, heißt es in dem Reskript weiter, „daß die Juden diesem Unserm Gebot, welches Wir in allergnädigster Erwegung, daß sie ehemals Gottes geliebtes Volk gewesen, und daß sie nach dem Fleisch die Befreundten Unseres Heilandes seyn, mit Liebe, Mitleiden und Erbarmung gegen sie verknüpfet haben, sonsten aber die Ehre Unseres Gottes von Uns unumgänglich erfordert, daß sie nun alleruntertänigsten Gehorsam bezeigen werden, weil ihnen darum nicht das Geringste wider ihre Religion, Ceremonien, Aufsätze oder Gebräuche angemutet wird, maßen sie von vielen Jahren her in ihren gedruckten Büchern die mehr angezogenen Worte, wegen Beysorge einer Gefährlichkeit, so ihnen an heydnischen Orten oder aus Mißdeutung bey den Christen erwachsen könnte, auszulassen gewohnt sind, ja, daß solche Worte nicht von allen gebetet würden, auch sie zu beten nicht