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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
138
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Michaelis, das die Juden von der Lästerung Christi durchaus freisprach.

Daraufhin erließ der König (d. d. 28. August 1703) eine Kabinettsorder, in der erdis Volk, welches der Herr ehe­mals so hoch geliebet und vor allen anderen Völkern zu seinem Eigentum erwehlet, gegen die Anschuldigung, mit den Gebetswortendie Völker, welche knieen und sich bücken vor Eitelkeit und Leerheit, dessen Anbetung nichts helfen kann, sei Jesus gemeint, in Schutz nimmt, aber an­befiehlt, daßvon nun an, bis zu ewigen Zeiten, kein Jude, Mann oder Weib, jung oder alt, weder in der Schule noch in seinem Hause die in Frage stehenden Gebetsworte aus­sprechen und dabei ausspucken und zur Seite springen dürfe.Olenu müsse in Zukunftvon einem aus der Ge­meine laut und deutlich gesprochen und von den übrigen nachgebetet werden. Um Zuwiderhandlungen zu vermeiden, werden Aufseher verordnet, die dem jüdischen Gottes­dienste beiwohnen.

Wir versehen Uns aber allergnädigst, heißt es in dem Reskript weiter,daß die Juden diesem Unserm Gebot, welches Wir in allergnädigster Erwegung, daß sie ehemals Gottes geliebtes Volk gewesen, und daß sie nach dem Fleisch die Befreundten Unseres Heilandes seyn, mit Liebe, Mitleiden und Erbarmung gegen sie verknüpfet haben, sonsten aber die Ehre Unseres Gottes von Uns unumgäng­lich erfordert, daß sie nun alleruntertänigsten Gehorsam be­zeigen werden, weil ihnen darum nicht das Geringste wider ihre Religion, Ceremonien, Aufsätze oder Gebräuche an­gemutet wird, maßen sie von vielen Jahren her in ihren ge­druckten Büchern die mehr angezogenen Worte, wegen Beysorge einer Gefährlichkeit, so ihnen an heydnischen Orten oder aus Mißdeutung bey den Christen erwachsen könnte, auszulassen gewohnt sind, ja, daß solche Worte nicht von allen gebetet würden, auch sie zu beten nicht