nötig wäre, darum weil dieselben nicht zu Gott gerichtet wären und eigentlich kein Lob Gottes in sich hielten. Das Ausspeyen aber bei dem Gebet Olenu gemäß ihren bey der Commission produzierten Büchern vor eine sündliche Sache zu halten wäre, welche von Unserer Judenschaft zu Halberstadt bereits freywillig abgestellet worden, übrigens von dem Hinwegspringen sie gar nichts wissen wollen. Die nun hierin Unserm allergnädigsten und ernstlichen Willen gehorsam nachleben werden, haben sich Unseres Landesväterlichen Schutzes und Schirms, wie andere getreue Untertanen, noch fernerhin alleruntertänigst zu erfreuen.“
Getaufte Juden brandmarkten auch die einst gegen das Angebertum zur Zeit der römischen Kaiser geschaffenen Benediktion der Tefillah („Laß die Hoffnung der Bösewichte sich nicht erfüllen“) als christenfeindlich, so daß die Regierung deren Auslassung anbefahl.
Kaum hatten sich die Gemüter über den Olenu-Streit beruhigt, da unterzog ein aus dem Judentum geschiedener angeblicher Rabbiner aus Polen, Aaron Margalita, in Frankfurt a. d. O., den dort im Druck erschienenen Traktat „Rabboth“ einer Deutung. Es war der vorher auch schon anderweitig gedruckte, christlichen und jüdischen Gelehrten längst bekannte „Midrasch Rabba“ (Erklärungen zu den fünf Büchern Mosis in Legendenform). Margalita hatte daraus 22 Stellen, die er als Lästerungen wider Christum und seine Anhänger ausgab, ins Lateinische übertragen und unter den Studenten verteilt. Er hoffte, der König werde ihm auf Grund dieser „Enthüllungen“ eine Professur an der Universität verleihen. Margalita beantragte Beschlagnahme der vorhandenen Abdrücke.
Der König forderte unterm 20. September 1706 von der Frankfurter theologischen Fakultät ein Gutachten über das Buch „Rabboth“ ein. Sie entschied: „In denen uns kommunizierten locis excerptis, welche wir mit dem hebräischen