berg erst „einige von der Bürgerschaft als Wache“ zuordnen mußte. Die Bücher wurden ihm verabfolgt und nach Berlin geschickt. Da aber „von den berlinischen Geistlichen attestieret, daß in denen abgenommenen Büchern keine Lästerungen enthalten“ wären, ließ die neumärkische Regierung sie von dem Küstriner Hofprediger Heinr. Aug. Steinberg nochmals untersuchen. Den Küstriner Herren kommt dieser Joseph Jacob verdächtig vor; die Juden behaupten nämlich, er sei schon einmal getauft worden und wieder zum Judentum zurückgekehrt!
Ein solcher Fall hatte sich zwanzig Jahre zuvor (1686) in Frankfurt ereignet. Da begehrte ein Jude, mit Namen Mauritius Christianus, zum dritten Male die Taufe; er hatte bereits 1657 zu Dresden und 1679 zu Magdeburg dies Sakrament empfangen. Er wäre auch zum dritten Male getauft worden, hätte ihn nicht ein Student aus der Gegend von Magdeburg erkannt. Der Große Kurfürst ließ ihn eine Stunde lang öffentlich am Pranger stehen, „hernach mit Ruten ausstreichen und auf ewig des Landes verweisen“.
Steinberg und Inspektor Dr. Georg Hoffmann in Küstrin haben „über sechs Wochen lang früh und spät untersuchet , extrahieret und konferieret“ und wollen eine Reihe anstößiger Stellen in des Amsterdamer Gebetbuch- Ausgabe von 1689, in den Talmudtraktaten „Sanhedrin“, „Götzendienst“ und in den „S’lichoth“ gefunden haben. Daß sie die handschriftlichen Bemerkungen eines Unwissenden in den vom Buchdrucker gelassenen leeren Raum ernst nehmen und die Abbreviatur „Akum“ („Awde Kochawim u. Ma- saloth“, d. h. „Stern- und Planetenanbeter“, also Heiden) schlankweg als „Christen“ lesen, beweist die völlige Unwissenheit der beiden Küstriner Theologen zur Genüge! Es erfolgte weder eine Beschlagnahme der jüdischen Bücher noch überhaupt eine Antwort auf die Friedeberger Denunziation. Allem Anschein nach fand man es zu ge-