Es stellte sich heraus, daß die entlastende Verfügung Friedrichs I. noch immer zu Recht bestand:
„Nachdem Wir erwogen, wassgestalt benannter Jud Liebmann und dessen Ehefrau einen weit größeren Handel alss verschiedene andere christliche Kauffleuthe einige Jahre her getrieben, und sowol bey Unserer alss Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters gnädiger Regierung mit Unserer Hoffstatt-Bedienten wie auch mit verschiedenen Standes und anderen Persohnen verkehrt, ingleichen dass sie bei diesem Ihrem großen Handel aus Ihren Handels Büchern niemahlen einiger Unrichtigkeit noch Ge- fährung biss hierher bezeuget worden, so sehen Wir..."
Daß die Maßnahmen des Königs keineswegs judenfeindlicher Gesinnung entstammten, beweist die hohe Anerkennung, die er jüdischer Leistung zollte. Gleich im ersten Jahre seiner Regierung ernannte er den Schutzjuden Moses Levi Gumperz in Kleve, dessen Vater und Oheim dem königlichen Hause bereits nützliche Dienste „vorzüglich“ geleistet hatten (vgl. Seite 95), zum Ober-Hof- und Kriegsfaktor und betraute ihn auch fernerhin mit Lieferungen für den Hof, besonders für die Armee. Gumperz durfte mit Frau, Kindern und Hausgehilfen „nach Gefallen, wo er wollte, häuslich und wohnhaft sich niederlassen“. Er war nicht der Judenkommission unterstellt.
Moses Gumperz wurde 1713 Ober-Hof- und Kriegsfaktor und erhielt nebst seinem Vetter Elias 1719 das Tabakmonopol, 1723 die Münzprägung.
Ein zeitgenössischer christlicher Historiker rühmt Gumperz: „Ein eingefleischter Jude zwar, aber sonsten ein ehrlicher Kerl, der auch viel Gutes zum allgemeinen Besten tut." Kein Beamter durfte ihn an den Berliner Stadttoren anhalten. Als Zeichen seiner besonderen Zufriedenheit ließ ihm der König Friedrich Wilhelm die folgende Kabinettsorder zugehen:
„Nachdem Se. König). Majestät in Preußen etc., unser allergnädigster Herr, haben wollen, dass Dero Ober-Hof-
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