mußte ein diesbezüglicher Beschluß einstimmig erfolgen. Anträge von Belang mußte der Vorstand vor der Beratung dem Judenkommissariat vorlegen, selbstverständlich auch den Haushaltungsetat.
Die Gemeindeverwaltung bestand aus zwei Oberältesten auf Lebenszeit (Gumperz und Magnus ), fünf Ältesten, vier Kassierern, je zwei immer ein halbes Jahr amtierend (jeder war ein Vierteljahr lang Kassierer, der andere sein Kontrolleur), vier Armen- und vier Synagogenvor- stehern. Magnus erhielt aus der königlichen Kasse ein jährliches Gehalt, außerdem noch 300 Taler von der Gemeinde. Sieben aus der Gemeinde ausgeloste Männer tätigten die Wahlen. Selbstverständlich blieb Bankrotteuren und Übel- beleumdeten der Zugang zu den Ehrenämtern der Gemeinde verschlossen.
Vorstände und Rabbiner unterstützte der König bei der Wahrung von Ordnung und Disziplin. Er selber verfuhr mit Juden, die sich etwas hatten zuschulden kommen lassen, weit strenger als mit Christen bei denselben Vergehen. Diebstähle und Unterschlagungen, für die er Christen ins Arbeitshaus und Gefängnis schickte, ahndete er bei den Juden mit Todesstrafe*). Zwei Männer, die sich bei der B’rith Milah eines jüdischen Kindes „schändlich besoffen“, wurden eingesperrt.
Ja, der Soldatenkönig, hielt auf straffe Zucht auch bei den Juden. Dadurch hob sich ihr ethisches Niveau wie ihr Ansehen bei der Umwelt. Sie gewannen Vertrauen. Das zeigt die erste Statistik der Judenkommission, vom 1. Juni 1737. Da gab es in Berlin 18 jüdische Geldwechsler, 5 Gold-
*) Aber auch zwei bis dahin sehr geachtete christliche Männer, einen Schloßkastellan und einen Hofschlossermeister, die aus dem königl. Medaillenkabinett Schaustücke im Werte von 100000 Talern gestohlen hatten, ließ der König (in ähnlicher Weise wie Johann Georg einst den Münzmeister Lippold) hinrichten.
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