scheider und Münzenlieferanten, 7 Pfandleiher, 10 Kleider-, 2 Pferdehändler; 28 handelten mit Kram-, Galanterie- und Materialwaren, 14 mit Seiden-, 10 mit Tuch- und Wollwaren, 2 mit Leinen, 3 mit Leder, 6 mit Juwelen, Silber und Uhren. Außerdem gab es 1 Hoffaktor, 1 Makler, 2 Kommissionäre. Gewerblich tätig waren: 5 Sticker, 1 Sammetfabrikant, 1 Buchdrucker. 32 Juden waren Hausbesitzer. —
Als frommer Mann duldete Friedrich Wilhelm I. auch keine Behelligung von Betern selbst jüdischer Religion. Als ein Störenfried in der Synagoge groben Unfug trieb und mit gezücktem Degen namentlich den Frauen großen Schrecken einjagte, erließ der König auf die Beschwerde der Gemeinde hin eine Kabinettsorder (d. d. 25. April 1715): „Nachdem Seine Königliche Majestät die Judenschaft in Schutz genommen und ihr eine Schule verstattet haben, soll auch ernstlich darauf gehalten werden, daß sie bei ihrem Gottesdienste von Niemandem behindert noch beunruhiget, vielmehr dahin gesehen werde, daß ihnen weder von Juden noch Christen Tätlichkeiten widerfahren möchten, und soll der Übertreter dieser Verordnung exemplarisch bestraft werden.“ Bekanntlich scheute sich der Soldatenkönig nicht, Leute, die er für Müßiggänger hielt, auf offener Straße zu verprügeln („Scher’ Sie sich nach Hause, koch’ Sie Ihrem Mann sein Essen!“). Eines Tages kreuzt ein armer polnischer Jude seinen Weg. Der Angsthase läuft davon. Schnell holt ihn der König ein:
„Warum läuft Er weg?“
„Weil ich mich fürchte.“
„Er fürchtet sich vor mir?“ schreit ihn der König an, indem er sein spanisches Rohr auf seinem Rücken tanzen läßt, „Ihr sollt mich nicht fürchten, Ihr sollt mich liebenl Merke Er sich das.“
Als sich die Mannschaften des in Baracken zwischen