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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
168
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alternbeamten (Hoberti) beschwerte, teilte er denlieben Getreuen mit, er habe den Hoberti versetzt und ihn an­gewiesen, eventuell mit seinem rückständigen Gehalt den ihnen zugefügten Schaden zu ersetzen.

Schon hat der König zu den zahlreichen Sondersteuern das Schutzgeld der Judenschaft von 15000 auf 25000 Taler erhöht da ergeht an sie unterm 21. März 1769 die fol­gende Kabinettsorder:

Seine Königl. Majestät haben zur Beförderung des Ver­triebes derer bey dero Porcelain-Manufaktur verfertigten Porcelains und um solche außer Landes immer mehr und mehr bekannt zu machen, allergnädigst resolvieret, daß die Juden bey ihrer jedesmaligen Ansetzung, auch wenn sie Er­laubnis erhalten, ein Haus zu acquirieren, ein für allemahl ein gewisses mäßiges Quantum Porcelain, und zwar ein Jude, der auf ein General-Privilegium angesetzt wird oder er­langet, für 500 Taler, ein ordinärer Schutzjude für 300 Taler und bei Erlangung einer Concession oder eines sonstigen Beneficiums gleichfalls für 300 Taler zu nehmen und außer­dem zu debitieren und daß solches geschehen, durch Bey- bringung hinlänglicher Bescheinigung vor Extradition des Privilegiums darzutun gehalten sein sollen, und solches dero General Directorio und daß selbiges auf dessen genaueste Befolgung bey jedem vorkommenden Fall sehr ernstlich ge­halten sein soll, hierdurch allergnädigst bekannt machen wollen.

Potsdam, den 21. März 1769.

Friderich.

Der König fragt nicht, ob die so arg geschröpften Juden den Betrag für das Porzellan werden aufbringen können und wer es ihnen abnimmt er befiehlt, und damit gut. Das Geld mußte auf dem Tisch liegen, sonst gabs keine Niederlassungs-, Trau- und andere Erlaubnisscheine.