Als die Potsdamer Gemeinde (1773) um die Bestätigung ihres neugewählten Kantors Meyer Israel nachsucht, fragt die Regierung den Potsdamer Magistrat an, „vor wie viel echtes Porcelain der Meyer Israel zu auswärtigem Debit aus der Kgl. Manufaktur auf den Fall zu übernehmen gemeint sey, wenn er als Cantor bei der Judengemeinde zu Potsdam approbiert würde“. Antwort: Meyer Israel erbietet sich, für 10 Taler Porzellan zu entnehmen. Regierung: Zu wenig! Erst als der nur mit ein paar Talern besoldete neue Kantor nachweist, daß er für 20 Taler gekauft und außer Landes geschafft hat, erhält er seine Bestätigung.
Nun durften die Juden das Porzellan nicht etwa selber wählen, nein, sie mußten nehmen, was die Beamten ihnen — verpackt — in die Hand drückten. Da der Versand der leicht zerbrechlichen Ware große Kosten verursachte und die Muster mit Meißen und Sèvres nicht in Wettbewerb treten konnten, brachte ihr Verkauf den Juden kaum je einen Gewinn, wenn auch mit der Zeit manche Stücke — Rokokofigürchen, Filigranteilerchen etc. — recht gut ausfielen und noch heute die Glasservanten alter Berliner Judenfamilien zieren.
Nicht genug, daß der König die einzelnen Juden zur Abnahme dieser lästigen Ware zwang, machte er auch noch den Gemeinden den Ankauf zur Pflicht; die durch die Kosten des Tempelbaues arg geschwächte Potsdamer Gemeinde z. B. mußte noch besonders für 300 Taler entnehmen!
In Brandenburg a.H. machte die Regierung die Erlaubnis zum Synagogenbau davon abhängig, daß die aus fünfzehn Mitgliedern bestehende Gemeinde für 300 Taler Porzellan entnahm. Die Gemeinde wies nach, daß es sich nur um einen Umbau, eine Aufstockung, handelte. Daraufhin wurde
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