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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
170
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die Summe auf 150 Taler herabgesetzt. Allerdings erhob die Regierung für die Konzession 33 Taler 3 Sgr. Chargen- und Stempelgelder.

Selbst auf der Herstellung jüdischer Kalender lastete eine Steuer, denn die Königliche Akademie der Wissenschaften besaß für die Feststellung, den Druck und Vertrieb von Kalendern in den preußischen Staaten ein Monopol. Als nun von 1739 ab die Juden einen eigenen Kalender heraus- gaben der im In- und Auslande Absatz fand wurde dieser mit einer Steuer von 300 Talern belegt.

Obgleich das Privileg von 1730 für Berlin nur 152 jüdi­sche Familien vorsah, befanden sich hier um 1750 be­reits 203. Diese erhöhte Zahl geht auf Privilegien zurück, die Friedrich Wilhelm I. an zwei Familien zwecks Nieder­lassung und Friedrich II. an mehrere andere Familien zur Ansetzung einer beliebigen Menge von Kindern verlieh.

Friedrich Wilhelm I., der Begründer des Schulzwanges und des preußischen Volksschulwesens, hat in den Kreis seiner diesbezüglichen Reformen seine jüdischen Untertanen nicht einbezogen. Daß er aber durch das Verbot von Hexen­prozessen (1714) die scharfe Trennung von Vorurteil und Aberglauben vollzog, konnte die Juden in seinen Staaten wenigstens über die Unmöglichkeit abermaliger Hostien- schändungs- und Zauberbuchprozesse beruhigen.

Friedrich II., derjeden nach seiner Fasson seelich wer­den ließ, genehmigte sogar den Übertritt eines Christen, des oberschlesischen Stadtbeamten Steblicki, zum Judentum. Ebenso streckte er wie gesagt der Ge­meinde in Potsdam ein Darlehn zum Bau ihrer Synagoge vor. Zur Ausschmückung spendete er einen bronzenen preußischen Adler, der in seinen Fängen zwei gekreuzte Schwerter hält (noch heute an der Orgel des Tempels zu sehen). Der Freigeist auf dem Throne achtete Gewissens-