die Summe auf 150 Taler herabgesetzt. Allerdings erhob die Regierung für die Konzession 33 Taler 3 Sgr. Chargen- und Stempelgelder.
Selbst auf der Herstellung jüdischer Kalender lastete eine Steuer, denn die Königliche Akademie der Wissenschaften besaß für die Feststellung, den Druck und Vertrieb von Kalendern in den preußischen Staaten ein Monopol. Als nun von 1739 ab die Juden einen eigenen Kalender heraus- gaben — der im In- und Auslande Absatz fand — wurde dieser mit einer Steuer von 300 Talern belegt.
Obgleich das Privileg von 1730 für Berlin nur 152 jüdische Familien vorsah, befanden sich hier um 1750 bereits 203. Diese erhöhte Zahl geht auf Privilegien zurück, die Friedrich Wilhelm I. an zwei Familien zwecks Niederlassung und Friedrich II. an mehrere andere Familien zur „Ansetzung“ einer beliebigen Menge von Kindern verlieh.
Friedrich Wilhelm I., der Begründer des Schulzwanges und des preußischen Volksschulwesens, hat in den Kreis seiner diesbezüglichen Reformen seine jüdischen Untertanen nicht einbezogen. Daß er aber durch das Verbot von Hexenprozessen (1714) die scharfe Trennung von Vorurteil und Aberglauben vollzog, konnte die Juden in seinen Staaten wenigstens über die Unmöglichkeit abermaliger Hostien- schändungs- und Zauberbuchprozesse beruhigen.
Friedrich II., der „jeden nach seiner Fasson seelich werden“ ließ, genehmigte sogar den Übertritt eines Christen, des oberschlesischen Stadtbeamten Steblicki, zum Judentum. Ebenso streckte er — wie gesagt — der Gemeinde in Potsdam ein Darlehn zum Bau ihrer Synagoge vor. Zur Ausschmückung spendete er einen bronzenen preußischen Adler, der in seinen Fängen zwei gekreuzte Schwerter hält (noch heute an der Orgel des Tempels zu sehen). Der Freigeist auf dem Throne achtete Gewissens-