anbefahl, daß Juden nicht mehr als sieben Prozent bei einem Darlehn ohne Pfand, sechs Prozent auf Pfänder, bei Summen unter zehn Talern Christen und Juden pro Taler und Woche nur einen halben Pfennig Zinsen nehmen dürfen, übertrug er seinem Hofjuwelier Veitei Ephraim in einem „Münzkontrakt“ die Ausprägung der in den preußischen Landen gangbaren Geldsorten. Um diesen Auftrag wußte nur der Finanzminister, General von Retzow. Beim Beginn des Siebenjährigen Krieges trat Ephraim von dem Vertrage zurück. Gumperz rückte an seine Stelle, dem auch die Schutzjuden Moses Isaak und Daniel Itzig ihre Kapitalien zur Verfügung stellten.
Christliche Kaufleute hatten die ihnen vom Könige angesonnenen Münzgeschäfte abgelehnt. Juden übernahmen sie — es war das erstemal, daß sie zu einer geschichtlichen, politischen Tätigkeit herangezogen wurden. Veitei Ephraim suchte Mendelssohn zur Teilnahme an diesen unschönen Geschäften zu bewegen. Dieser aber lehnte ab. Er schreibt: „Alle Welt beschuldigt mich, ich hätte mir die Gelegenheit zu Nutz machen sollen, ein reicher Kerl zu werden. Aber ich kenne meine Schwachheit und weiß, daß ich recht getan habe.“
Nach dem Einmarsch der Preußen in das Kurfürstentum Sachsen übernahm hier Veitei Ephraim — auf Empfehlung des genannten Generals — das neu eingerichtete Münzwesen. Ephraim prägte Geldstücke aus, die man — ihres geringen Silbergehalts wegen — „Ephraimiten“ nannte. Aus Neid klagten Gumperz und Genossen den sächsischen Münzdirektor Ephraim an, er habe sich bei der Herstellung der Geldsorten nicht an den kontraktlich vereinbarten Münzfuß gehalten, sich dadurch bereichert und den König getäuscht. Folge: Gefangennahme, Untersuchungshaft auf der Pleissenburg. Es war ihm aber keinerlei Schuld nachzu-