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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
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der geringsten Kleinigkeit mit gesetzlicher Strafe und Entziehung des Schutzpatents geahndet werde.Wird aber demohnerachtet dieser Mir höchst mißfällige Handel nicht unterbleiben, dekretiert er,so werde Ich Mich ent­schließen, sämtliche Juden aus Meinen Landen verweisen zu lassen.

Demgegenüber stellt beim Rückblick auf die Wirtschafts­geschichte des 17ten und 18ten Jahrhunderts Sombart aus­drücklich fest, daß die bei den jüdischen Händlern geübte Geschäftsmoral (von vereinzelten verbrecherischen Mani­pulationen abgesehen)nichts enthält, was der moderne Ge­schäftsmann nicht für das selbstverständlich Richtige er­achtet, was nicht das tägliche Brot in jeder modernen Ge­schäftsführung bildete.

Unwillig wurde der König, wenn ein Schutzjude von einem den Wünschen des Königs entsprechenden, mit seiner Genehmigung ins Leben zu rufenden Unternehmen zurück­trat. Als dies ein gewisser Moses Levin mit einer Seidenstrumpffabrik tat und dadurch 22 Arbeiter brotlos machte, befahl der König dem Minister des Fabrikwesens, von Favrat,ohne Zeitverlust dafür zu sorgen, daß diese Ouvriers erhalten und bei anderen Fabriquen untergebracht würden. Zugleich ließ Friedrich den Juden bekannt geben: wer sich untersteht, eine übernommene Manufaktur ein- gehen zu lassen, verliert sein Schutzprivilegium. Konnte die Unrentabilität einer Fabrik glaubhaft nachgewiesen werden, gab der König die zu ihrer Sanierung erforderlichen Summen her. Wollte ein Geschäftsmann seinen Wohnort wechseln und den königlichen Schutz auch auf das neue Domizil aus­gedehnt wissen, lehnte der König seinen diesbezüglichen Antrag ab:Das ist nichts, wir haben keine Juden nötig, wenn sie nicht können bei Manufakturen gebraucht werden (vgl. S. 171).

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