Moritz Lazarus schreibt darüber in seiner „Ethik des Judentums“ (Bd. I, S. 39 ff):
„Um das Ehrgefühl des Empfängers zu schonen, ist folgende Einrichtung getroffen. Der Vorstand des Vereins sendet in jedes Trauerhaus — gleichviel ob arm oder reich — zwei verschlossene Büchsen. In die eine Büchse, Nr. 1, wird eine Summe gelegt, die dem Bedürftigen eventuell dargeboten werden soll. Zu dieser Büchse erhält jeder Empfänger (unter Siegel) einen Schlüssel, und er wird in einem Begleitschreiben ersucht, jedenfalls diese Büchse zu öffnen und zu entleeren. Je nach seiner Bedürftigkeit kann er nun den ganzen Inhalt der Büchse oder einen Teil derselben für sich behalten; bedarf er aber der Unterstützung nicht, so ist er gebeten, den Betrag in die Büchse Nr. 2 zu werfen. Ebenso werden Wohlhabende ersucht, den Inhalt dieser Büchse aus ihren eigenen Mitteln zu vermehren, um den Zweck des Vereins damit erfüllen zu können. Diese Büchse bleibt längere Zeit während ihrer Wanderung durch mancherlei Familien uneröffnet, so daß niemand — nicht einmal der Vorstand des Vereins — wissen kann, wer gegeben, wer entnommen hat.“
Da auch Friedrich II. scharfe Verfügungen gegen den Hausierhandel erließ, verlor die Mehrzahl der Juden ihre Haupteinnahmequelle. Demgemäß gingen auch die Steuern zurück. Wanderbettel war an der Tagesordnung. An den beiden Berliner Stadttoren, durch welche die Juden passieren durften, reichten Mitglieder des Vorstandes den Durchreisenden Unterstützungen. In den kleineren Gemeinden bekamen die Wanderbettler „Pletten“ („Billets“), Anweisungen zu Freitischen in den einzelnen Familien. Jedes Gemeindemitglied war verpflichtet, eine seinem Vermögen entsprechende Anzahl von „Pletten“ auszuschreiben und dem Vorstande der Armenkasse zu übergeben.