Die Potsdamer Gemeinde erinnerte sich einer talmudi- schen Entscheidung, laut welcher die Mieter eines Grundstücks beim Tode eines Vermieters nicht eher ihre Häuser verlassen dürfen, als bis sie den Grund und Boden, den sie betreten müssen, von Neuem mieten. Beim Tode Friedrichs des Großen überbrachte im Aufträge der Gemeinde der Potsdamer Oberälteste (Jacob Baruch) dem Magistrat, der „namens des neuen Königs Recht und Gerechtigkeit ausübt“, statt des Mietzinses einen Taler für die Armenkasse, um „nunmehro Grund und Boden Seiner Königl. Majestät nach wie vor betreten zu können“. Die „schwachen Vermögensumstände“ erlaubten es der durch das jährliche Schutzgeld arg geschwächten Gemeinde nicht, einen höheren Mietzins zu entrichten.
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Durch geschäftliche Beziehungen waren die Juden mit dem Auslande verknüpft und gewannen von dort ihre Informationen über die dort vorbereitete oder bereits vollzogene Emanzipation, nicht bloß der Juden, sondern auch des unter der Peitsche der Leibeigenschaft seufzenden Bauernstandes und der gegenüber dem Adel im Heere und in der Verwaltung zurückgesetzten Bürger.
Wie diese Bevölkerungsgruppen, meldeten nach dem Tode Friedrichs des Großen auch die Juden ihre Forderungen an. „Voll Ehrfurcht und kindlichem Vertrauen“ baten sie unterm 6. Februar 1787 den neuen König um Einsetzung einer Kommission „zur Reform des Judenwesens“. Sie zählten alle ihnen auferlegten Lasten auf und wiesen besonders ausführlich auf die entehrende, moralisch und wirtschaftlich schädigende Gesamthaftbarkeit der Gemeinden hin. Ebenso auf das Unrecht der Beschränkung bloß auf den Handel, den ihnen obendrein manche Städte untersagen; in