von sämtlichen gewissenhaften Richtern in Meinen Staaten erwarte; weil Ich niemals gestatten werde, daß die strengste Gerechtigkeit auf irgend eine Weise gehindert und das Recht gebeugt werde, sondern ein jeder Untertan — er sei Jude oder Christ — soll sich des Schutzes der Gesetze zu erfreuen haben ... wonach Ich jederzeit seyn werde
Euer wohlaffektionierter König Friedrich Wilhelm.
Berlin, den 20. Oktober 1786.
An den Großkanzler von Cocceji.
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Diese Entscheidung hatte eine Pressefehde zur Folge. Der Hofrat Professor Oluf Tychsen in Bützow stellte — wahrscheinlich im Aufträge der beiden Töchter Isaak — die Frage: „Was heißt bei der jüdischen Religion bleiben?“ um sie dahingehend zu beantworten: „Auch ein zum Christentum übergetretener Jude bleibt trotzdem Jude.“ Hierzu ergriffen Probst Teller und der Glogauer Rabbi- natsassessor Lohnstein das Wort. Beide erklärten: „Christ und Jude zugleich, das geht nicht an.“
Christ und Jude, geeint in dem Streben nach dem Ideal edlen Menschentums, das war die Sehnsucht der Jünger Moses Mendelssohns.