— auf dem Papier — erschloß. Mit einem Federstrich hatte der König Sonderbesteuerung und Beschränkung auf ein paar Berufe aufgehoben, Militärdienst, aktives und passives Wahlrecht für die Stadtparlamente freigegeben.
Die Wandlung des „Juden“ zum „Bürger“ weckte den Glauben, nun sei es mit Diffamierung, Beschimpfung und Benachteiligung vorbei. Nein. Einen Proteststurm hätte die Gleichberechtigung schon damals entfesselt, hätte nicht die Erhebung zur Abschüttelung des napoleonischen Joches alle Kräfte in Anspruch genommen. Hunderte jüdischer Jünglinge eilten, gleich ihren christlichen Altersgenossen, zu den Sammelplätzen, als der König sein Volk zu den Waffen rief. Der König sah ihre Beteiligung nicht gern. Er stellte es in das Belieben eines jeden Regimentskommandeurs, jüdische Freiwillige anzunehmen. Bei der Garde durfte z. B. kein Jude dienen. Der Landmesser Meno Burg aus Berlin wurde beim 2ten Garderegiment abgewiesen. Dennoch waren sie froh, überhaupt bei einem Regimente angenommen zu werden, und „im Schlachtgewühl mit ihrem Blute den Makel der Feigheit auszulöschen, den die Gegner der Gleichstellung ihnen so oft angeheftet hatten“ (Zunz).
Hardenberg schrieb am 4. Januar 1815: „Die jungen Männer jüdischen Glaubens sind die Waffengefährten ihrer christlichen Mitbürger gewesen, und wir haben auch unter ihnen Beispiele wahren Heldenmutes und der rühmlichen Verachtung der Kriegsgefahren aufzuweisen, sowie die übrigen jüdischen Einwohner [Berlins], namentlich auch die Frauen, in Aufopferungen jeder Art den Christen sich angeschlossen haben.“
Zu den Leiden, welche die Freiheitskriege über Preußen brachten, gesellte sich für die Juden noch eine besondere Not. Da die Krone durch den Tilsiter Frieden die Altmark und Westfalen verlor, büßte sie auch die Schutzgelder der