Form ausgestellt: „Vorzeiger dieses wird hierdurch die Erlaubnis erteilt, sich unter Magistrats-Jurisdiktion aufzuhalten, und wird derselbe — so lange er sich ordentlich und gesetzmäßig verhält — alles uns möglichen Schutzes sich zu erfreuen haben“.
Auch nach der Einverleibung von Landesteilen in den Preußenstaat wurde Juden, die aus der Provinz Posen kamen, die der Staat noch als „Ausländer“ betrachtete — verboten, Handwerke zu erlernen und auszuüben. Ein Schnittwarenhändler Brock hatte seinen Neffen Süßkind bei einem christlichen Meister das Schuhmacherhandwerk erlernen lassen. Der Magistrat in Kottbus empfahl ihn der Regierung bereits zur „unentgeltlichen Erteilung der Naturalisation“, da Brock etwas Tüchtiges gelernt hatte und die hiesige Schuhmacherarbeit durch ihn nur Gewinn erhalten kann.“ Die Regierung aber mißbilligte die Erteilung des Asylrechts an Süßkind Brock („Posener sind Ausländer“). Erst nach acht Jahren erreichte die Regierung beim Minister des Innern die Einbürgerung dieses jungen Schuhmachers. Einem anderen jüdischen Jungen in Kottbus (Löwenstein) will die Innung das Erlernen des Seifensiederhandwerks nicht gestatten, weil dies gegen das Privileg verstoßen würde, „einen noch nicht rezipierten Burschen, der mosaischen Glaubens ist, ohne höhere Erlaubnis aufzunehmen“. Der Magistrat aber lehnt ab; wiederum: „Posen ist Ausland“.
Während die preußischen Großgrundbesitzer, die einen Übergang von Rittergütern aus adligem Besitz in jüdische Hände befürchteten, und hohe Militärs, wie Feldmarschall Graf Gneisenau, wegen der gewährten Gleichstellung der Juden dem Fürsten Hardenberg bitter grollten und die Bewegung zwecks deren Annullierung eher zu- als abnahm, tobten auch im Schoße der Berliner Judenheit heftige Kämpfe. Im Kleinen auch in den Gemeinden der Mark; doch konnte hier keine der etwa streitenden Parteien wegen