Noch immer besaß er Vertrauen und Ansehen genug, den Behörden gegenüber als Wortführer der Berliner Judenschaft aufzutreten. Darum drang er auf die im Toleranzedikt von 1812 in Aussicht gestellte behördliche Regelung der jüdisch-religiösen Angelegenheiten. Ein halbes Jahr nach Verkündigung des Edikts veröffentlichte er — anonym — ein Schriftchen „Über die durch die neue Organisation der Judenschaften in den Preußischen Staaten notwendig gewordene Umbildung 1. ihres Gottesdienstes in den Synagogen, 2. ihrer Unterrichtsanstalten und 3. ihres Erziehungswesens überhaupt.“ „Ohne eine solche Umformung“ — sagt der Verfasser — „würde weder die Nachkommenschaft überhaupt als Israeliten die Wohltaten genießen, die ihnen die Einbürgerung und Gleichstellung mit anderen Untertanen zusichert, oder vielmehr: ohne eine andere kirchliche Einrichtung würden die Israeliten nicht fortdauern.“ „Nur durch die Herstellung einer entsprechenden äußeren Form kann der religiöse Sinn, der in den Meisten schlummert, aber durch fortdauernde Untätigkeit bald zugrunde gehen wird, zu neuem Leben erweckt werden.“
Der König, dem Friedländer die Schrift zuschickte, richtete an ihn die folgende Kabinettsorder, deren Absendung Hardenberg jedoch nicht zuließ: „So lange Juden Juden bleiben wollen, deren eigentümlicher Glaube auf Anerkennung der Mosaischen oder Alttestamentarischen Gesetze beruht, kann Ich Umbildungen, welche sowohl in ihren Gottesdienst als in ihren religiösen Unterricht und in ihre Erziehung eingreifen, nur insofern billigen, als sie mit obigen dem Wesen und den Grundsätzen der jüdischen Religion gemäßen Haupterfordernissen nicht im Widerspruch stehen.“
Trotzdem setzten die Neuerer Friedländers „bescheidene Winke für die künftige Anordnung des Gebets und der Gottesverehrungen“ — das sollte sein Schriftchen darstellen