Nachahmungen christlicher Einrichtungen aussahen, z. B. die deutsche Predigt, und geißelte alle reformatorischen Bestrebungen als Sektiererei. Unter Bezugnahme auf ein von dem Berliner Gemeindeältesten Gumpertz erstattetes Gutachten, das die Rabbiner als „Koscherwächter“ bezeich- nete, „da ihre Funktionen sich hauptsächlich auf die Entscheidung über religionsgesetzlich erlaubte und unerlaubte Nahrungsmittel beziehen“, entzog das Ministerium den Rabbinern jeden „Einfluß auf Juden und Judenschaften“ und beschränkte ihre Tätigkeit auf die Auslegung des „Zere- monialgesetzes“ sowie auf die Vornahme von Trauungen und anderen gottesdienstlichen Handlungen.
Vermutlich war die Behörde des beständigen „Anlaufens“ müde, denn auf die obengenannte Beschwerde der Altfrommen erging die folgende Königliche Kabinettsorder:
Veranlaßt durch die anliegenden Vorstellungen eines Teiles der hiesigen Jüdischen Gemeinde, bestimme Ich hierdurch wiederholentlich, daß der Gottesdienst der Juden nur in der hiesigen Synagoge und nur nach dem hergebrachten Ritus ohne die geringste Neuerung in der Sprache und in der Ceremonie, Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Herkommen, gehalten werden soll.
Berlin, den 9. Dezb. 1823. Friedrich Wilhelm.
*
Die in der Emanzipationsurkunde verheißenen „Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes der Juden“ erschienen nicht. Alles blieb beim Alten. Ein Zeitalter scharfer religiöser Kämpfe zog herauf. Auf Jahre hinaus lähmten sie jeden Fortschritt.