Recht der Eltern, dessen Kränkung keinem gesetzlichen Akt zusteht, keine Sittlichkeit fördert, keiner Unordnung steuert, keiner Religion Gedeihen schafft.“
Zunz brannte darauf, seinen Wahlspruch „Echte Wissenschaft ist Taten zeugend“ in die Tat umzusetzen. Seine wiederholten Versuche, ein Rabbinat zu bekommen, scheiterten. Eine Stelle im Redaktionsstabe der „Haude und Spenerschen Zeitung“ nahm ihn dermaßen in Anspruch, daß ihm zur Pflege seiner ureigensten Domäne keine Zeit blieb: zu sehr hing er an der Wissenschaft des Judentums. Dieser Neigung wenigstens in kleinem Maßstabe nachzugehen, durch ihre Verbreitung „Taten zeugend“ zu wirken, das ermöglichte ihm der Ruf der Berliner Gemeinde, die Leitung des von ihr übernommenen Seminars zu übernehmen. Jetzt erst wuchs sich dies zu einer wirklichen Lehrer-Bildungsanstalt aus. Als unmöglich erwies es sich allerdings, den Seminaristen Gelegenheit zu praktischer Übung im Unterrichten an der Knaben- und der (1834 eröffneten) Mädchenschule zu geben; Holzman drückt sich vorsichtig aus: in ihrem damaligen Zustande habe sich die Knabenschule nicht zur Übungsschule geeignet. Dazu kam, daß die Behörde dem Seminar — als einer privaten Anstalt — nicht das Recht auf Abnahme der Abschlußprüfung und auf Erteilung des Zeugnisses der Anstellungsfähigkeit einräumte. Dagegen erlaubte sie den jungen Leuten, am Königl. Seminar für Stadtschullehrer zu hospitieren und hier auch die erste Lehrerprüfung abzulegen. Am jüdischen Seminar wurden sie in der Religion, und zwar von einem dem Schulvorstande angehörenden Rabbiner (damals Michael Sachs, später Maybaum) geprüft.
Infolge dieser Unbequemlichkeiten, zu denen sich auch wirtschaftliche Schwierigkeiten gesellten, ging das Zunzsche Seminar nach kaum zehnjährigem Bestehen ein.