Vize-Oberlandrabbiners Weyl bei und knüpfte daran die Bemerkung: „In Ew. Exzellenz leben noch heute die Gesinnungen der gewaltigen Zeit, die jeden Kreis in ihre Dienste nahm und jedes Verdienst belohnte. In dem Jubel der allgemeinen Begeisterung verstummte das Vorurteil; im Drange großer Begebenheiten, die den Menschen über sich selbst erheben, war keine Zeit zu ängstlichem Abwägen. Ew. E. hefteten mit eigener Hand zuerst ein Eisernes Kreuz an die Brust eines Juden und haben dadurch der Gesinnung, die sich damals unter uns kundgab, ein dauerndes Denkmal gegründet.“ Boyen antwortet: „Ich werde zur Erfüllung des mir mitgeteilten Wunsches, soweit es mir die Gesetze gestatten, mitzuwirken, stets gern bereit sein.“
Die Wünsche wurden nicht erfüllt. Der Innenminister von Rochow antwortete der Gemeinde, es sei die Absicht des Königs, Beschränkungen aufzuheben, aber diese müßten an Bedingungen geknüpft werden, die im Wesen des christlichen Staates lägen, „nach welchen es nicht zulässig ist, den Juden irgendeine obrigkeitliche Gewalt über Christen einzuräumen. Mit der Aufhebung der Militärpflicht würde ihnen nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in das Heer gestattet bliebe.“
Infolge abermaliger Vorstellung gab das Ministerium Eichhorn das Vorhaben der Regierung auf und machte mittels Verordnung vom 21. Dezember 1845 allen wehrfähigen Juden in Preußen den Militärdienst zur Pflicht.
Die preußische Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 hatte den Vorrechten der Innungen und Zünfte ein Ende bereitet. Jetzt konnten sich Juden in allen Teilen der Mark niederlassen, auch in Städten, die bisher keinen Juden auf- nahmen (Neuruppin) oder ihnen durch zunftmäßige Bindungen die Ausübung mancher Gewerbe unmöglich machten (Kottbus). Binnensiedlung führte zur Gründung religiöser Verbände. Lissa in Posen beherbergte in den
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