Seminar die Vorhänge, den Thoraschmuck und den Trauhimmel übernahm.-
Der Verschiedenartigkeit der Judengesetzgebung in Preußen machte der in Berlin 1847 „Vereinigte Landtag“ ein Ende. Um dem neuen Judengesetz eine günstige Aufnahme zu sichern, legte die Regierung dem Vereinigten Landtage eine Denkschrift vor, welche die Leistungen der jüdischen Soldaten in den einzelnen Armeekorps aufzählt („sehr brav benommen“, „zum Teil mit besonderer Auszeichnung gedient“, „ihre Dienste gelobt“) und als Ergebnis feststellt: „Faßt man den Inhalt dieser Ermittlungen zusammen, so darf man als erfahrungsmäßiges Resultat annehmen, daß die Juden des preußischen Heeres von den Soldaten der christlichen Bevölkerung im allgemeinen nicht erkennbar unterschieden sind, daß sie im Kriege gleich den übrigen Preußen sich bewährt, im Frieden den übrigen Truppen nicht nachgestanden haben, insbesondere die jüdischen Religionsverhältnisse nirgends als ein Hindernis beim Kriegsdienste hervorgetreten sind.“
In der allgemeinen Aussprache, in der Herrenkurie, d. h. bei den Fürsten, Grafen und Baronen, verlangte Fürst Lynar auch für die Juden „gleiche Pflichten, gleiche Rechte“. Ebenso befürwortete Graf York von Warte nburg die Erteilung bürgerlicher und politischer Rechte an die Juden, denn sie haben auf diese berechtigten Anspruch. Auch Baron von Dyrhn forderte bedingungslose Gleichheit; Einwände, wie „die Juden sind für solche radikale Änderung noch nicht reif“, erhebe man immer gegen diejenigen, denen man keine Rechte gewähren will! Von anderer Seite wurde es geradezu als Pflicht der Christen hingestellt, die Erlösung der Juden ins Werk zu setzen; gelte es doch, tausendjähriges Unrecht an einer Gemeinschaft gutzumachen, die zuerst Trägerin der Gottesidee gewesen sei.