Druckschrift 
Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
260
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Seminar die Vorhänge, den Thoraschmuck und den Trau­himmel übernahm.-

Der Verschiedenartigkeit der Judengesetzgebung in Preußen machte der in Berlin 1847Vereinigte Landtag ein Ende. Um dem neuen Judengesetz eine günstige Aufnahme zu sichern, legte die Regierung dem Vereinigten Landtage eine Denkschrift vor, welche die Leistungen der jüdischen Soldaten in den einzelnen Armeekorps aufzählt (sehr brav benommen,zum Teil mit besonderer Auszeichnung ge­dient,ihre Dienste gelobt) und als Ergebnis feststellt: Faßt man den Inhalt dieser Ermittlungen zusammen, so darf man als erfahrungsmäßiges Resultat annehmen, daß die Juden des preußischen Heeres von den Soldaten der christ­lichen Bevölkerung im allgemeinen nicht erkennbar unter­schieden sind, daß sie im Kriege gleich den übrigen Preußen sich bewährt, im Frieden den übrigen Truppen nicht nach­gestanden haben, insbesondere die jüdischen Religionsver­hältnisse nirgends als ein Hindernis beim Kriegsdienste her­vorgetreten sind.

In der allgemeinen Aussprache, in der Herrenkurie, d. h. bei den Fürsten, Grafen und Baronen, verlangte Fürst Lynar auch für die Judengleiche Pflichten, gleiche Rechte. Ebenso befürwortete Graf York von War­te nburg die Erteilung bürgerlicher und politischer Rechte an die Juden, denn sie haben auf diese berechtigten An­spruch. Auch Baron von Dyrhn forderte bedingungslose Gleichheit; Einwände, wiedie Juden sind für solche radi­kale Änderung noch nicht reif, erhebe man immer gegen diejenigen, denen man keine Rechte gewähren will! Von an­derer Seite wurde es geradezu als Pflicht der Christen hinge­stellt, die Erlösung der Juden ins Werk zu setzen; gelte es doch, tausendjähriges Unrecht an einer Gemeinschaft gut­zumachen, die zuerst Trägerin der Gottesidee gewesen sei.