Königlichen Porzellanmanufaktur. — Unter den Mitgliedern der Bürgerwehr, die in der Nacht vom 18./19. März beim Könige Friedrich Wilhelm IV. Wache hielten, befanden sich zwei Juden. Bei der Trauerfeier für die Märzgefallenen, auf dem Gendarmenmarkt, hielt neben dem Prediger Sydow und dem katholischen Geistlichen auch Michael Sachs eine Predigt.
Der Freiheitssturm von 1848 fegte das Judengesetz des Vorjahres — bis auf die Gemeindeverfassung, die noch heute die Grundlage der Gemeindeverwaltung bildet — hinweg. Wie das Deutsche Parlament in Frankfurt a. M., das gleich in seinen ersten Sitzungen die Unabhängigkeit der bürgerlichen Rechte von der Glaubenszugehörigkeit verkündete, Juden in seinen Reihen sah (Gabriel Riesser), war auch der Vizepräsident der Preußischen Nationalversammlung in Berlin ein Sohn Israels (Raphael Kosch).
Schon beraten allenthalben Juden über den Zusammenschluß zu einer Gemeinde — da ordnet am 15. Juni 1848 eine Ministerialverfügung an, mit der Bildung von Synagogenbezirken noch nicht vorzugehen, vielmehr anderweitige Anordnungen abzuwarten. Warum? Der Breslauer Gemeindevorstand hatte sich bei der Regierung beschwert, das Judengesetz sei in mehrfacher Beziehung mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde nicht vereinbar. Daher erachtete es der Kultusminister Eichhorn für notwendig, die Vollendung der Grundverfassung des Staates abzuwarten, um danach zu beurteilen, welche besonderen Bestimmungen er bezüglich der Verhältnisse der Juden etwa noch treffen könne.
Die neue Verfassung wurde unterm 31. Januar 1850 erlassen. Da sie aber über die Angelegenheiten der Juden nichts Wesentliches enthielt, blieben sie in der Schwebe, bis das Kultusministerium im Frühjahr 1853 die Bildung von Synagogenbezirken anordnete.
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