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Der Raw : kulturhistorische Erzählung / von Judäus
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ganz zurück. Es ist doch ein ausdrücklicher Din (gesetzliche Bestimmung) in Hilchas Kibbud ab Wosm (gesetzliche Bestimmungen über Elternehre): Hat das Kind einen Wunsch und es weiß, daß man seinen Wunsch auch erfüllen wird, wenn es ihn als denjenigen des Vaters bezeichnet, so darf es nicht für sich, sondern muß im Namen des Vaters um die Erfüllung bitten. Deshalb habe ich auch sofort nur im Namen meines Vaters den Wunsch ausgesprochen. Mit welchem Recht will man ihn ihm verweigern?"

Wir würden ja gern deinem Vater und dir den Wunsch erfüllen, aber wir können nicht, wir sind durch unsere Vereinsbestimmungen ge­bunden."

Durch die Tekonos? Darin steht kein Wort über das Alter der auszunehmenden Mit­glieder."

Ich habe nicht gesagt durch die Tekonos, sondern durch sonstige Bestimmungen. Es gibt auch ungeschriebene Gesetze. Hat man schon einmal in irgend einer Chewro Kaddtscho ge­sehen, daß ein Knabe, der noch nicht Bar Mizwa ist, Mitglied wird?"

Lo roino eno Rajo. Wir haben etwas noch nicht gesehen, das ist kein Beweis, sagt die Ge- moro. Es wird niemand behaupten, daß er bet allen Chewros der Welt deshalb Umfrage gehalten hat. Aber angenommen, es wäre so, wenn das selbst wirklich in den Tekonos der Chewro stehen sollte, was hindert die Chewro diese Bestimmung heute Abend anfzuheben? Die