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mich in hohem Grade und es bedarf nicht erst der Versicherung, daß ich für jeden Wunsch, den ich erfüllen kann, zur Verfügung Eurer Wohlge- boren stehe."
„Mein Wunsch wird Euch eigentümlich Vorkommen, und es handelt sich dabet um eine Vertrauenssache, von der ich möchte, daß sie außer uns kein Dritter erfährt."
„Der Herr Oberst dürfen auf meine Verschwiegenheit so sicher wie auf die eigene rechnen."
„Ich zweifle nicht daran und will daher ohne Umschweife zur Sache kommen. Der Gefangene, der uns beide in Verbindung brachte, hat auf mich einen ungewöhnlichen Eindruck gemacht. Denkt Euch, er wäre lieber verhungert, bevor er Speisen zu sich genommen hätte, die nach dem jüdischen Gesetze verboten sind. Ich habe nun wiederholt mit ihm über seine Religion und die Anforderungen gesprochen, die sie an ihre Bekenner stellt. Diese Unterhaltungen haben in mir den Wunsch rege gemacht, das jüdische Religionsgesetz recht gründlich kennen zu lernen. Könntet Ihr mich vielleicht darüber unterrichten? Ich werde Euch selbstverständlich gut bezahlen. Was verlangt Ihr dafür? Ich denke, daß ich allabendlich ein bis zwei Stunden dafür mich frei machen kann."
„Mein geringes Wissen und meine Zeit stehen für diesen Wunsch ganz zur Verfügung des Herrn Oberst. Nur bitte ich, von jeder Bezahlung dafür absehen zu wollen. Sie ist uneben durch das Religionsgesetz, das Euer Wohl-