und Lasten der Chasfidim nach St. Petersburg. Dieser Bericht erfolgte etwa vier Wochen später, als die Anklageschrift Avigdors eingereicht worden war und bewirkte in der Tat den kaiserlichen Befehl, den Raw zum zweiten Male als Gefangenen nach St. Petersburg abzusühren.
Am 9. November 1800 (4. Kislew 5561) wurde der Raw unter strenger Bewachung zum zweiten Male zur Kerkerhaft nach Petersburg abgeführt und zwar dieses Mal wie ein gemeiner Verbrecher. Nur mit Mühe konnte es verhindert werden, daß dem Gefangenen Fesseln angelegt wurden. Obwdhl ein einflußreicher Gönner, Berez aus Witebsk, die Verantwortlichkeit dafür übernommen hatte, daß der Raw zur vorge- schrtebenen Zeit in St. Petersburg eintreffen werde, ließ man ihn nicht allein reisen. Zwei Deputierte des Senats, Petrow und Sukin, bildeten seine fortwährende Bewachung auf der Reise. In Petersburg wurde er in strenge, geheime Haft genommen, seine im Hause zurückge- lastenen Schriften wurden sämtlich beschlagnahmt und dem Senat zugestellt.
Dieser Schlag traf seine Anhänger völlig unerwartet und war von geradezu niederschmetternder Wirkung. Es war nicht dasselbe Gefängnis, in dem er seine erste Haft verbüßte, und es fehlte ihm jede Möglichkeit, sich mit seinen Petersburger Freunden und Gönnern in Verbindung zu setzen. Statt irgend eines teilnehmenden Freundes wurde ihm im Gefängnis sein Verleumder Avigdor entgegengestellt, um seine An-